Essen. Fußball-Viertligist Rot-Weiss Essen verlangt von einem Fan 5000 Euro. Er hatte am 2. September 2016 zwei Feuerzeuge aufs Spielfeld geworfen.
5000 Euro für zwei aufs Spielfeld geworfene Feuerzeuge. Diese Summe verlangt Fußball-Viertligist Rot-Weiss Essen von einem seiner Fans. Denn diesen Betrag hatte der Traditionsverein von der Hafenstraße als Geldstrafe an den Westdeutschen Fußballverband für Tumulte während eines Spiels zahlen müssen. Am 20. September will das Landgericht Essen eine Entscheidung verkünden, bestätigt Gerichtssprecher Johannes Hidding auf Anfrage der WAZ.
2. September 2016, Rot-Weiss Essen spielt im heimischen Stadion gegen den SV Rödinghausen, verliert mit 0:1. In der 80. Minute verweigert der Schiedsrichter einen Elfmeter für RWE. Lautstark protestieren die Fans, von den Stehplätzen auf der alten Westkurve fliegen Bierbecher und Feuerzeuge in den Bereich des Spielfeldes, in dem sich die Ersatzspieler des Gegners warm laufen. Der Schiedsrichter unterbricht die Begegnung für zehn Minuten.
Zwei Feuerzeuge aufs Spielfeld geworfen
Die Fans von RWE gelten als Wiederholungstäter. 5000 Euro Vertragsstrafe verhängt der Westdeutsche Fußballverband. Der Verein muss sie zahlen, doch das Geld will er sich nun wiederholen von einem Fan, der zwei Feuerzeuge geworfen haben soll.
Aus Sicht von RWE sind seine Feuerzeugwürfe mitursächlich für die Geldstrafe. Und für dieses Fehlverhalten soll er haften, verlangt der Verein von der Hafenstraße. Finanzstark ist der RWE-Anhänger nicht. Denn das Gericht bewilligt ihm für das Verfahren staatliche Prozesskostenhilfe.
Zunächst bestreitet der Fan die Würfe
Der Fan bestreitet zunächst, der Werfer zu sein. Doch bei einem ersten Termin vor der 20. Zivilkammer (Az: 20 O 7/17) rückt er davon ab, nachdem das Gericht die Aufnahmen der Überwachungskameras abspielt hatte. Jetzt sagt er, ein anderer Fan habe ihm die Feuerzeuge gegeben, die er aus Verärgerung geworfen habe. Ihm sei die Geldstrafe aber nicht anzulasten.
Am 20. September will das Landgericht Essen eine Entscheidung verkünden, doch wie sie ausfallen wird, ist schwer vorherzusagen. Einerseits geht es um die Verhältnismäßigkeit, ob wirklich das Werfen zweier Feuerzeuge 5000 Euro kostet. Andererseits um die mögliche abschreckende Wirkung eines Urteils auf andere Fans, künftig solche Aktionen zu unterlassen.
Kölner Fan musste 30 000 Euro zahlen
Pech für den RWE-Fan: 20 Tage nach seinem Wurf entschied der Bundesgerichtshof (BGH) grundsätzlich, dass Vereine bei ihren Fans kassieren dürfen (Az: VII ZR 14/16). Damals billigte es 30 000 Euro für einen Fan des 1. FC Köln, der einen Knaller geworfen hatte. Der BGH wies die Gerichte zwar an, jeden Einzelfall zu prüfen. Vor allem geht es um die Frage, ob ein „Störer“ bei seiner Aktion tatsächlich an eine Geldstrafe für den Verein gedacht und diese „billigend in Kauf genommen“ habe; auch, ob er die Reaktion des Verbandes auf seinen Wurf als „wahrscheinlich“ eingestuft hat.
Auf der anderen Seite betont der BGH das Interesse der Vereine „an einem ungestörten Spielablauf“. Dafür hafte der Fan. Denn mit dem Kauf der Eintrittskarte verpflichte der Zuschauer sich, nicht zu stören. Dass er bei einem Fehlverhalten die Strafe zahlen muss, ist aus Sicht der Richter unproblematisch: Der „redliche und verständige Zuschauer“ könne die finanzielle Haftung „ohne weiteres vermeiden“: Indem er eben keine Gegenstände wirft.