Ruhrgebiet. . Das Flugzeug-Unglück in den französischen Alpen hatte auch Auswirkungen auf die Sicherheitsbestimmungen an Bord. Das sind die wichtigsten Punkte.
Der Absturz der Germanwings-Maschine hatte auch Auswirkungen auf die Sicherheitsbestimmungen an Bord. Das sind die drei wichtigsten Punkte.
Zwei-Personen-Regel: Schon kurz nach dem Unglück hatten deutsche Fluggesellschaften die Zwei-Personen-Regel eingeführt. Demnach musste immer ein Besatzungs-Mitglied ins Cockpit, wenn einer der Piloten dieses verlässt, um etwa zur Toilette zu gehen. Zwei Jahre nach der Katastrophe wurde die Regelung wieder rückgängig gemacht, da sie laut Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) die Flugsicherheit nicht erhöhe. Vielmehr gebe es zusätzliche Risiken. Durch das häufigere Öffnen der Cockpit-Tür steige die Gefahr, dass Unbefugte hineingelangen. Die Gefahr eines Angriffs von außen durch Terroristen sei höher als der Selbstmord eines Piloten.
Strengere Tests: Der Bundestag änderte zum Juli 2016 das Luftverkehrsgesetz, es sieht nun strengere Alkohol- und Drogentests vor für das Flugpersonal. Nun kann das Luftfahrtbundesamt Piloten auch unangekündigt kontrollieren, ob sie unter dem Einfluss von „Medikamenten, Alkohol oder anderen psychoaktiven Substanzen“ stehen. Die europäische Flugsicherheitsagentur Easa empfiehlt mehr medizinische Checks für Piloten und psychologische Tests vor der Einstellung. Dies könnte in ein EU-Gesetz einfließen.
Daten über Piloten: Eine flugmedizinische Datenbank speichert nun auch personenbezogene Daten von Piloten, zuvor waren sie anonymisiert. Diese Änderung soll auch ein ,,Ärzte-Hopping“ verhindern.