Duisburg. . Rechtlich ist der Aufenthaltsstaus der 15-Jährigen aus Duisburg keineswegs geklärt. Aber die Behörden betrachten ihren Fall nun „wohlwollend“.
Um Bivsi Rana eine schnelle Wiedereinreise zu ermöglichen, griffen die Behörden zu einem Trick: Sie haben der in Lüdenscheid geborenen Duisburgerin mit dem nepalesischen Pass ein Schüleraustausch-Visum ausgestellt. Die Eltern sind aus humanitären Gründen dabei, um die Minderjährige zu begleiten. Bivsi darf also nach den Ferien wieder ihre Schule besuchen. Doch alles andere ist unklar.
So ist noch keineswegs garantiert, dass Bivsi dauerhaft bleiben darf. Nach dem Abitur in drei Jahren muss die heute 15-Jährige einen Folgeantrag stellen, wenn sie eine Berufsausbildung oder ein Studium machen will wie ihr Bruder in Osnabrück. Auch er ist in Deutschland geboren, auch ihm drohte die Abschiebung nach Abschluss des Studiums, weil sein Status ungeklärt ist.
Nun müssen sich Bivsi und ihre Eltern erst einmal im Bürgerbüro der Stadt Duisburg registrieren. Ob Vater und Mutter dann wieder arbeiten dürfen, ist ebenfalls noch ungewiss. „Der ganze Sachverhalt rund um Familie Rana ist ein hoch komplizierter ausländerrechtlicher Fall“, erklärt eine Stadtsprecherin. „Sollte ein Antrag an die Stadt gestellt werden, der aktuell nicht vorliegt, werden wir ihn wohlwollend prüfen.“
Ein ungewöhnlicher Fall
Tatsächlich ist dieser Fall ungewöhnlich, da die Eltern nun seit 20 Jahren in Deutschland leben und für alle Familienmitglieder nur eine „verfahrensrechtliche Duldung“ galt – was auch einen „Antrag auf Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration“ für Bivsi unmöglich machte. Das Verfahren dauerte deswegen so lang, weil Bivsis Eltern über 14 Jahre hinweg falsche Angaben über ihre Identität machten. Wohl auch deshalb entschied die Härtefallkommission des Innenministeriums gegen die Familie. Der Petitionsausschuss des Landtages beschäftigte sich erst nach der Abschiebung mit dem Fall – als sich viele Unterstützer hinter Bivsi gestellt hatten.
„Die Abschiebung war formell völlig in Ordnung“, sagt der Asylrechtsexperte Prof. Dietrich Thränhardt von der Uni Münster. „Aber natürlich kann man als Stadt auch anders handeln.“ Auch die Landesbehörde könne „natürlich jederzeit jedem Einwohner der Welt eine Aufenthaltsgenehmigung geben.“ Es stehe völlig im Ermessen der Behörden, ihre Rechtsauffassungen zu ändern. Dass Bivsi aber nun aus „öffentlichem Interesse“ eingebürgert wird, „wie das bei Fußballern plötzlich möglich ist“, hält Thränhardt für undenkbar. Dafür müsste Bivsi wohl mindestens sechs Jahre „legal“ im Land leben.