Duisburg. Am 8. Dezember beginnt vor dem Duisburger Landgericht der Strafprozess um die Loveparade-Katastrophe. Die 6. Große Strafkammer habe zunächst bis 15. Februar terminiert, verhandelt werde in der Regel an drei Tagen in der Woche im Congress Center an der Düsseldorfer Messe, teilte das Gericht am Dienstag mit.

Am 8. Dezember beginnt vor dem Duisburger Landgericht der Strafprozess um die Loveparade-Katastrophe. Die 6. Große Strafkammer habe zunächst bis 15. Februar terminiert, verhandelt werde in der Regel an drei Tagen in der Woche im Congress Center an der Düsseldorfer Messe, teilte das Gericht am Dienstag mit.

Sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier Mitarbeiter des Loveparade-Veranstalters Lopavent müssen sich in dem Verfahren für das Geschehen verantworten. Angeklagt sind sie unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung.

Bei einer Massenpanik im Gedränge des Techno-Festivals waren am 24. Juli 2010 insgesamt 21 Menschen ums Leben gekommen, 650 wurden verletzt. Der Stadt Duisburg wird vorgeworfen, durch Fehler bei der Planung oder Genehmigung der Loveparade zur Entstehung der Massenpanik beigetragen zu haben.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte im April angeordnet, dass das Landgericht das Strafverfahren eröffnen muss. Die 5. Große Strafkammer hatte zuvor eine Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt, weil sie eine Verurteilung für unwahrscheinlich hielt. Damit die Vorwürfe nicht verjähren, muss bis Sommer 2020 ein Urteil fallen.