24. Juli 2010. Die lange in Berlin beheimatete Loveparade macht in Duisburg Station. Am Nachmittag bricht auf der Eingangsrampe zum Areal eine Massenpanik aus. Im Gedränge sterben 21 Menschen. Mehr als 600 Besucher werden verletzt. Die Staatsanwaltschaft nimmt Ermittlungen gegen unbekannt auf – wegen Verdachts auf fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung.
24. Juli 2010. Die lange in Berlin beheimatete Loveparade macht in Duisburg Station. Am Nachmittag bricht auf der Eingangsrampe zum Areal eine Massenpanik aus. Im Gedränge sterben 21 Menschen. Mehr als 600 Besucher werden verletzt. Die Staatsanwaltschaft nimmt Ermittlungen gegen unbekannt auf – wegen Verdachts auf fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung.
31. Juli 2010. Zur zentralen Trauerfeier reisen Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundespräsident Christian Wulff an. Oberbürgermeister Adolf Sauerland bleibt fern.
24. Juli 2011. Am ersten Jahrestag ist die Frage nach der strafrechtlichen Verantwortung immer noch ungeklärt. Gegner Sauerlands sammeln Unterschriften für dessen Abwahl.
12. Februar 2012. OB Sauerland wird per Bürgerentscheid abgewählt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt zunächst gegen 17 Verdächtige – gegen Mitarbeiter der Stadtverwaltung, des Loveparade-Veranstalters Lopavent und gegen einen Polizisten. Sauerland und Veranstalter Rainer Schaller gehören nicht zu den Beschuldigten.
11. Februar 2014. Die Staatsanwaltschaft Duisburg gibt bekannt, sie habe ihre Ermittlungen abgeschlossen und Anklage gegen mutmaßlich Verantwortliche für das Unglück erhoben.
5. April 2016. Das Landgericht Duisburg verkündet: Die Anklage wird nicht zugelassen, die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen zehn Beschuldigte abgelehnt. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft könnten mit den vorgelegten Beweismitteln nicht bewiesen werden, eine Verurteilung der Angeklagten sei daher nicht zu erwarten. Das letzte Wort hat nun das Oberlandesgericht Düsseldorf.
24. April 2017: Das Oberlandesgericht ordnet an, die Anklage zuzulassen. Für seine Entscheidung bewertete das Gericht nochmals sämtliche Unterlagen und Beweismittel.