Samstag, 24. Juli 2010: Die lange in Berlin beheimatete Loveparade macht erstmals in Duisburg Station. Am Nachmittag gibt es auf der Eingangsrampe zum Loveparade-Areal eine Massenpanik. Im Gedränge sterben 21 Menschen, die meisten sind zwischen 18 und 25 Jahre alt. Mehr als 600 weitere Besucher werden verletzt. Die Staatsanwaltschaft nimmt umgehend Ermittlungen gegen Unbekannt auf – wegen Verdachts auf fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung.

Samstag, 24. Juli 2010: Die lange in Berlin beheimatete Loveparade macht erstmals in Duisburg Station. Am Nachmittag gibt es auf der Eingangsrampe zum Loveparade-Areal eine Massenpanik. Im Gedränge sterben 21 Menschen, die meisten sind zwischen 18 und 25 Jahre alt. Mehr als 600 weitere Besucher werden verletzt. Die Staatsanwaltschaft nimmt umgehend Ermittlungen gegen Unbekannt auf – wegen Verdachts auf fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung.

Samstag, 31. Juli 2010: Zu einer zentralen Trauerfeier für die Opfer reisen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und der damalige Bundespräsident Christian Wulff an. Dagegen bleibt Duisburgs OB Adolf Sauerland der Veranstaltung fern.

Sonntag, 24. Juli 2011: Auch am ersten Jahrestag des Unglücks ist die Frage nach der strafrechtlichen Verantwortung ungeklärt. Gegner Sauerlands sammeln Unterschriften für dessen Abwahl.

Sonntag, 12. Februar 2012: Oberbürgermeister Sauerland wird mit einem Bürgerentscheid abgewählt. Unterdessen ermittelt die Staatsanwaltschaft zunächst gegen 17 Verdächtige – gegen Mitarbeiter der Stadtverwaltung, des Loveparade-Veranstalters Lopavent und gegen einen Polizisten. Sauerland und Veranstalter Rainer Schaller gehören nicht zu den Beschuldigten.

Dienstag, 11. Februar 2014: Die Duisburger Staatsanwaltschaft gibt bekannt, dass sie ihre Ermittlungen abgeschlossen und Anklage gegen mutmaßlich Verantwortliche für das Unglück erhoben hat.

Dienstag, 5. April 2016: Das Duisburger Landgericht verkündet: Die Anklage wird nicht zugelassen, die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen zehn Beschuldigte abgelehnt. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft könnten mit den vorgelegten Beweismitteln nicht bewiesen werden, eine Verurteilung der Angeklagten sei deshalb nicht zu erwarten. Das letzte Wort hat nun das Oberlandesgericht Düsseldorf.

24. April 2017: Das Oberlandesgericht ordnet an, die Anklage zuzulassen. Für seine Entscheidung bewertete das Gericht nochmals sämtliche Unterlagen und Beweismittel.