Duisburg/Mülheim. . Über 50 Jahre lang war ein Mülheimer Paar glücklich verheiratet, Kinder und Enkel hatten nie einen Streit erlebt. „Wir kannten Großvater nur als lieben Opa“, sagt eine Zeugin vor dem Duisburger Landgericht. Das hat am Dienstag entschieden: Der 88-Jährige muss in die Psychiatrie. Er hatte am Neujahrstag seine gleichaltrige Ehefrau erstochen und danach versucht, sich selbst das Leben zu nehmen. Der alte Mann hatte ihr ein Verhältnis mit dem zwölf Jahre jüngeren Nachbarn unterstellt – laut Gutachtern Folge einer altersbedingten Demenzerkrankung.

Über 50 Jahre lang war ein Mülheimer Paar glücklich verheiratet, Kinder und Enkel hatten nie einen Streit erlebt. „Wir kannten Großvater nur als lieben Opa“, sagt eine Zeugin vor dem Duisburger Landgericht. Das hat am Dienstag entschieden: Der 88-Jährige muss in die Psychiatrie. Er hatte am Neujahrstag seine gleichaltrige Ehefrau erstochen und danach versucht, sich selbst das Leben zu nehmen. Der alte Mann hatte ihr ein Verhältnis mit dem zwölf Jahre jüngeren Nachbarn unterstellt – laut Gutachtern Folge einer altersbedingten Demenzerkrankung.

In dem Sicherungsverfahren ging es nicht um eine Bestrafung des Rentners. Das Gutachten, das auch den „Eifersuchtswahn“ der Erkrankung zusprach, ließ wenig Zweifel daran, dass der 88-Jährige schuldunfähig war. Vor Gericht äußerte er sich nicht zur Tat.

Der Stiefsohn des Beschuldigten hatte die tote Mutter am Abend des 1. Januar gefunden, nachdem die beiden ein verabredetes Essen mit der Familie abgesagt hatten. Auf der Couch lag der ebenfalls verletzte Ehemann. Ein Seitensprung, erzählte der Stiefsohn im Zeugenstand, sei in den Wochen vor der Tat immer ein Thema gewesen. „Er warf meiner Mutter vor, sie habe Sex mit dem Nachbarn. Die hat das stets bestritten.“ Die Affäre seiner Frau hatte sich der Rentner wohl nur eingebildet.

Am Nachmittag des Tattages kam es nach Überzeugung des Gerichts erneut zum Streit. Schließlich griff der 88-Jährige ein Messer mit einer 15 Zentimeter langen Klinge, rammte es seiner Frau durch die Schulter in die Lunge, wobei auch die Hauptschlagader verletzt wurde. Die Frau verblutete schnell.

Nach vierstündiger Verhandlung sahen die Juristen am Dienstag keine andere Möglichkeit, als die Unterbringung des 88-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus anzuordnen. Da sich die Wahnvorstellungen auch auf andere Personen ausdehnen könnten, bestehe Wiederholungsgefahr.

Der Beschuldigte begriff bis zuletzt nicht, was mit ihm geschah: „Ich bin doch zurechnungsfähig. Es hat sich nie jemand beschwert.“