Duisburg/Herne. . Ein Sicherheitsmann aus Herne gab an, er leide psychisch unter dem Eindruck der Katastrophe. Das Landgericht schmetterte seine Klage ab.
Weil er „Verletzte und vermutlich auch Tote“ bei der Loveparade gesehen habe, klagte ein Sicherheitsmann aus Herne. Er leide an einer Depression und Belastungs- sowie Persönlichkeitsstörungen, seit er bei dem Unglück 2010 in Duisburg mit 21 Toten und zahlreichen Verletzten Erste Hilfe leistete.
Darum verlangte der 28-Jährige 60 000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz in Höhe von 82 000 Euro von der Veranstalter-Firma Lopavent. Das Landgericht Duisburg wies seine Zivilklage nun ab, wie es am Freitag bekannt gab.
Ausnahmen treffen nicht zu
Dies hatte sich angedeutet. Das Gericht hatte schon seinen Antrag auf Prozesskostenhilfe abgelehnt, ebenso wie die nächste Instanz. Im vergleichbaren Fall eines Feuerwehrmannes hatte das Landgericht bereits im September 2015 Schadenersatz und Schmerzensgeld abgelehnt. Die Begründung ist in beiden Fällen identisch: Grundsätzlich habe nur ein unmittelbar Verletzter solche Ansprüche.
Es gibt zwar Ausnahmen von dieser Regel, aber die träfen auf den Kläger nicht zu. Er habe eben nicht die Verletzung oder den Tod naher Angehöriger erleben müssen. Darum prüfte das Gericht erst gar nicht, ob der Kläger tatsächlich unter psychischen Problemen leidet. Der Herner kann noch in Revision gehen.
Sechs Klagen sind noch offen
Zwei ähnliche Zivilklagen verhandelt das Landgericht in Kürze. Am 8. März entscheidet es über die Klage eines 46-jährigen Duisburgers, der ebenfalls als Sicherheitskraft eingesetzt war. Am 29. März geht es um eine 49-jährige Intensivkrankenschwester aus Essen, die sich privat im dichten Gedränge befunden hatte und anschließend Hilfe leistete. Beide geben an, seitdem unter psychischen Problemen zu leiden.
Derzeit sind insgesamt noch sechs Klagen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld offen.