Düsseldorf. . NRW setzt die Mindestbreite für Stellplätze in neuen Parkhäusern um 15 Zentimeter herauf. Parken wird damit wohl teurer – auch für Kleinwagen.

    • Mindestbreite von 2,30 auf 2,45 Meter erhöht
    • In Deutschland fahren heute rund 6,5 Millionen Geländewagen, SUV und Vans
    • 83 Prozent der Autofahrer wünschen sich breitere Plätze

Wegen zu enger Stellplätze gibt es immer häufiger Ärger und nicht selten Dellen. Jetzt zeichnet sich Abhilfe ab. Die Stellplätze in neu zu bauenden Parkhäusern und Tiefgaragen sollen um 15 Zentimeter breiter werden. Eine entsprechende Erhöhung der Mindestbreite von 2,30 auf 2,45 Meter schreibt eine neue Sonderbau-Verordnung des NRW-Verkehrsministeriums vor, die am 5. Januar in Kraft tritt.

Nordrhein-Westfalen ist damit das erste Bundesland, das für neue Parkhäuser breitere Einstellplätze vorschreibt. Auch die Garagen-Verordnungen der anderen Länder sehen derzeit eine Breite von mindestens 2,30 Metern vor. Ist ein Stellplatz an einer oder zwei Seiten baulich begrenzt, kommen noch einmal zehn oder zwanzig Zentimeter drauf. Entsprechend erhöht sich durch die Neuregelung die Mindestbreite für Eckstellplätze auf 2,55 Meter und für „Schubladen“-Plätze auf 2,65 Meter.

Für Behindertenstellplätze bleibt die geltende Mindestbreite von 3,50 Metern bestehen. Für die Parkplätze an Straßen und auf Plätzen sowie in bestehenden Parkhäusern ändert sich ebenfalls nichts.

Die Wirtschaft hat es längst eingesehen

„2,30 Meter Breite sind heute nicht mehr ausreichend“, sagt Gerhard Trost-Heutmekers, Geschäftsführer des „Bundesverbandes Parken“ in Köln. Von 2000 bis 2010 seien die Autos im Schnitt 15 Zentimeter (von 1,76 auf 1,91 Meter) breiter geworden. Neuere Zahlen gibt es nicht.

Die Dimension des Problems machen Zahlen des KFZ-Bundesamtes deutlich: In Deutschland fahren heute rund 6,5 Millionen Geländewagen, SUV und Vans. Ein VW Touareg ist mit Seitenspiegeln 2,21 Meter breit. Aber auch ein 7er BMW ist nur vier Zentimeter schmaler. Wer das Pech hat, dass rechts und links breite Wagen parken, der kann in der Regel nicht mehr in sein Auto einsteigen, weil sich die Türen nicht weit genug öffnen lassen.

Die 15 Zentimeter mehr dürften also für besonders breite Wagen das Problem eher lindern als lösen. Abzusehen ist aber, dass sie die Parkgebühren verteuern werden – auch für die vielen Kleinwagen, die nicht mehr Platz brauchen. Andererseits empfiehlt der „Bundesverband Parken“ ohnehin längst für Neubauten 2,50 Meter Mindestbreite. Dafür plädiert auch der ADAC, der ermittelte: Sieben Prozent der Autofahrer fahren heute, weil ihnen die Plätze zu eng sind, nie in ein Parkhaus. Und: 83 Prozent der Autofahrer wünschen sich breitere Plätze.