Essen. . Mit lebenslangen Freiheitsstrafen müssen die beiden erwachsenen Angeklagten im Essener Libanesen-Prozess für eine „Hinrichtung“ in der Innenstadt bezahlen. Sie hatten laut Urteil der V. Jugendstrafkammer einen 21-Jährigen auf der belebten Friedrich-Ebert-Straße mit Schüssen getötet. Ihr mitangeklagter Neffe, 21, bekam wegen Beihilfe zum Mord siebeneinhalb Jahre Haft.

Mit lebenslangen Freiheitsstrafen müssen die beiden erwachsenen Angeklagten im Essener Libanesen-Prozess für eine „Hinrichtung“ in der Innenstadt bezahlen. Sie hatten laut Urteil der V. Jugendstrafkammer einen 21-Jährigen auf der belebten Friedrich-Ebert-Straße mit Schüssen getötet. Ihr mitangeklagter Neffe, 21, bekam wegen Beihilfe zum Mord siebeneinhalb Jahre Haft.

Richter Volker Uhlenbrock wertete den Mord als „Blutrache“ für eine vorangegangene Messerstecherei im April in der Essener City. Die Tat sei Höhepunkt eines seit Jahrzehnten dauernden Streits innerhalb eines Familienclans. „Vernunft kehrt in diesem Streit nicht ein”, sagte der Richter. Und er appellierte an die rund 70 Zuhörer im voll besetzten Schwurgerichtssaal: „Was muss noch mehr passieren, dass Sie alle zur Besinnung kommen?”

Das Landgericht hatte bei der Urteilsbegründung auf Sicherheit gesetzt. 25 Polizisten sicherten den Saal, dazu rund zehn Justizwachtmeister. Uhlenbrock warnte die Zuhörer vorab vor Beifall- oder Unmutsäußerungen. Einmal hatte das Gericht gegen einen Zuhörer eine Woche Ordnungshaft verhängt, weil er die Angeklagten beschimpft hatte.

Mahmoud M. (47), der die sechs Schüsse abgegeben hatte, wurde wegen heimtückischen Mordes nicht nur zu lebenslanger Haft verurteilt, das Gericht erkannte auch auf besondere Schwere der Schuld. Für ihn wird es schwierig, vorzeitig aus der Haft entlassen zu werden. Bei seinem Bruder Mohammad M. (36) beließ es die Kammer bei lebenslang.

Sie alle gehören zum weit gespannten „El Kadi”-Clan, der Polizei und Justiz schon seit Anfang der 90er-Jahre beschäftigt. Damals war die Familie in den Drogenhandel eingestiegen.