. . Drei helle, quadratische Platten machen den Pendlern im östlichen Ruhrgebiet Ärger. Die Teile der Lärmschutzwand an der A 40/B1 zwischen Wittekindstraße und Dortmund-West haben sich gelöst und sind in die steinige Böschung gefallen – nur sieben Jahre, nachdem die Wände ins Erdreich gepflanzt worden waren. Jetzt heißt es bis zum Sommer 2017: Tempo 80 auf verengten Spuren.

Drei helle, quadratische Platten machen den Pendlern im östlichen Ruhrgebiet Ärger. Die Teile der Lärmschutzwand an der A 40/B1 zwischen Wittekindstraße und Dortmund-West haben sich gelöst und sind in die steinige Böschung gefallen – nur sieben Jahre, nachdem die Wände ins Erdreich gepflanzt worden waren. Jetzt heißt es bis zum Sommer 2017: Tempo 80 auf verengten Spuren.

Denn hier und an einer anderen Schadensstelle beidseits der Schnettkerbrücke baut der Landesbetrieb Straßen.NRW Schutzwälle ein, um den Absturz weiterer Brocken auf den Asphalt zu verhindern. Auch die grundlegende Sanierung der Schallschutz-Einrichtungen ist geplant.

Ein Fall von Pfusch am Bau? Wer wird das bezahlen? Die Autofahrer im Stau stellen sich natürlich solche Fragen. Bernd Löchter vom Landesbetrieb sagt: „Wir sind in Gesprächen mit der Firma, die die Wände installiert hat. Wie diese ausgehen, wissen wir noch nicht.“ Die Kosten nur für die Sofortsicherung liegen bei 500 000 Euro. Für den Landesbetrieb, sagt Löchter, sei der Dortmunder Vorgang ein Einzelfall.

Eine ganze Liste an Pannen

Dabei gibt es bundesweit eine bunte Pannenliste beim Bau von Verkehrswegen. Nicht nur, dass sich die oberste Schicht der frisch aufgetragene Fahrbahn der A 1 zwischen Hamburg und Bremen bis zu vier Zentimeter tief auflöste. In NRW durchzogen Risse auf rund 100 Kilometer Strecke den so genannten Ortbeton – das sind Schutzbarrieren gegen einen Fahrzeug-Durchbruch auf die andere Fahrbahnseite. Im nördlichen Ruhrgebiet war es „Opa“, der Flüsterasphalt, der nach kurzer Zeit neu aufgezogen werden musste.

Auch Lärmschutzwände sind immer wieder sehr anfällig – und sie beschäftigen nicht nur Autofahrer. Wenige Monate nach der Inbetriebnahme der Tempo-300-Schnellstrecke der Bahn von Köln nach Frankfurt wackelte die Wand („schlechtes Material“ laut Bahn) auf 20 Kilometern beiderseits des Gleisbetts. Schaden: 45 Millionen Euro. Auf den Neubaustrecken zwischen München und Ingolstadt („nicht nachhaltig“) und Hannover und Berlin fand die Fortsetzung des Dramas statt. Gerade zwölf Tage taten die Lärmschutzwände an der Bundesstraße 27 in Baden-Württemberg ihren Job. Dann begannen sie, auseinanderzufallen. Ein „Fehler in der Herstellung der Serie.“

Inzwischen werden Anforderungen und Tests strenger. Die Bahn hat neue Zertifizierungen für ihre Schallschutzwände entwickelt. Der Landesbetrieb Straßen.NRW prüft heute vor Ort rund 2000 Mal im Jahr, ob Baufirmen den Asphalt richtig auftragen. Jürgen Spilker ist der Chef der in Münster und Düsseldorf stationierten 40-köpfigen Truppe. Noch während die letzten Arbeiten im Gang sind, taucht sie auf der Baustelle auf und rückt der frischen Fläche mit Kernbohrern zu Leibe. Geprüft wird nicht nur das eingesetzte Mischgut, dem Spilker mit zwei Prozent Beanstandungen ein gutes Zeugnis ausstellt. Öfter kommt es dagegen zu Einbaufehlern: Dann haften die einzelnen Lagen nicht aneinander. Die Fehlerquote, sagt der Straßenbauer, liege da durchaus bei zehn bis 15 Prozent.

Dennoch: Der Streit über die Qualität zwischen staatlichen Auftraggebern und privaten Baufirmen landet nur selten vor Gericht. „Ein Preisabzug ist der Regelfall“, sagt Spilker. Oder die Gewährleistung wird verlängert. Denn er ist sicher: „Die außergerichtliche Einigung ist meist preiswerter für den Steuerzahler.“ Wie im Fall der Lärmschutzwände an der Schnellstrecke nach Frankfurt. Dort erzielte die Bahn ei­nen Vergleich, die Kosten des Neuaufbaus wurden aufgeteilt.

Ähnlich wird wohl auch die Sache mit den heruntergefallenen quadratischen Platten an der A 40/B1 in Dortmund abgehen, die den Fahrzeuglenkern aktuell Geduld abverlangt. Die fünfjährige Gewährleistung ist abgelaufen, bestätigt Straßen.NRW. Auf direkten Regress darf das Land also fürs Erste wohl nicht setzen. Man verhandelt.