Köln. Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen den Kölner Oberbürgermeister Fritz Schramma (CDU) wegen des unerlaubten Mitschnitts zweier Krisensitzungen eingestellt. Gegen die Aufzeichnungen hatten einige Dezernenten protestiert. Schramma warf ihnen daraufhin Illoyalität vor.

Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen den Kölner Oberbürgermeister Fritz Schramma (CDU) wegen des unerlaubten Mitschnitts zweier Krisensitzungen eingestellt. Es gebe keinen hinreichenden Tatverdacht gegen das Stadtoberhaupt, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Montag mit.

Schramma hatte die nichtöffentlichen Sitzungen des Koordinierungsstabes zum Gebäudeeinsturz am 19. und 20. März auf Tonband aufzeichnen lassen. Dies führte zu Ermittlungen wegen des Anfangsverdachts einer Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes.

Der Oberbürgermeister hatte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe als «absurd» bezeichnet. Die Mitschnitte dienten als Erleichterung bei der Erstellung der Sitzungsprotokolle. Dies sei auch bei anderen Sitzungen des Rates übliche Praxis, zudem sei das Aufnahmegerät nicht versteckt, sondern für alle Teilnehmer gut sichtbar gewesen. Gegen die Aufzeichnungen hatten einige der teilnehmenden Dezernenten protestiert.

Stadtdirektor hatte "mit drei bis fünf Jahren Gefängnis" gedroht

Einem Teil seiner Spitzenbeamten warf Schramma vor diesem Hintergrund Illoyalität vor. «Fünf von sieben Dezernenten aus meinem Stadtvorstand» hätten sich gegen ihn gewandt, sein Stadtdirektor habe ihm «mit drei bis fünf Jahren Gefängnis» gedroht, und es habe Anzeigen aus dem Koordinierungsstab heraus gegen ihn gegeben, sagte er der Zeitung «Die Welt».

Schramma deutete an, dieser Widerstand sei parteipolitisch motiviert und der SPD geschuldet gewesen: «Die Beamten hier haben einen Eid auf das Wohl der Stadt geleistet. Sie haben keinen Eid auf die Parteizentrale gesprochen.» Nach heftiger Kritik an seinem Krisenmanagement nach dem Einsturz des Stadtarchivs mit zwei Toten hatte Schramma seinen Verzicht auf eine erneute Kandidatur bei der Kommunalwahl erklärt. (ddp)

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