Ruhrgebiet. . Die Ambulanzen sind niedrigschwellige Angebote. Krankenkassen zahlen in der Regel nicht. Ärzte fordern eine bessere Finanzierung des Kinderrschutzes.
Fast 4000 Kinder wurden laut Bundeskriminalamt im vergangenen Jahr in Deutschland körperlich misshandelt, etwa 14 000 Opfer sexueller Gewalt. Das sind zwar weniger als in den Vorjahren, aber auch nur die, die in der Statistik auftauchen. Die Dunkelziffer, wissen Experten, ist hoch.
Allein in NRW mussten die Jugendämter in 32 000 Fällen wegen des Verdachts auf „Kindeswohlgefährdung“ tätig werden. 12 000 bestätigten sich – das sind fast 33 Kinder am Tag, die von Verwahrlosung, Misshandlung oder Missbrauch betroffen waren. Mehr als die Hälfte von ihnen sind nicht einmal zehn Jahre alt.
Die Kinderschutzambulanzen sind niedrigschwellige Angebote für Familien, betroffene Kinder und auch das Jugendamt, das hier Verdachtsfälle untersuchen lassen kann. In Gelsenkirchen seit zehn Jahren, in Datteln seit fünf, auch in Oberhausen gibt es eine Einrichtung, in Bottrop neuerdings.
30 Euro für ein verletztes Kind
Gesichert ist diese Arbeit nicht: Der Kinderschutz ist in Deutschland keine Regelleistung der Krankenkassen. In Datteln berichtet Oberärztin Tanja Brüning von Notfallpauschalen von 13,25 Euro. Auch Kollegin Christiane Schmidt-Blecher in Gelsenkirchen rechnet für ausführliche Untersuchungen des kindlichen Körpers, Analyse der Familienverhältnisse, Fotodokumentation, Arztberichte und die nötigen Kontakte zu Jugendamt, Polizei und Gerichtsmedizin mit lediglich 30 Euro.
Kinderärzte fordern deshalb dringend eine bessere Finanzierung des Kinderschutzes, der bislang vor allem durch Spenden finanziert wird. Der Sprecher ihres Berufsverbandes, Hermann Josef Kahl, nannte Gewalt gegen Kinder in Deutschland erst kürzlich einen „ungelösten Skandal“.
Spendenkonto der Vestischen Kinder- und Jugendklinik:
- Volksbank Waltrop
- IBAN DE09 4266 1717 0100 2681 00
- BIC GENODEM1WLW
- Verwendungszweck: Kinderschutzambulanz
- Für eine Spendenquittung bitte die vollständige Adresse angeben. Es kann auch eine monatliche Zuwendung als „Kinderschutz-Patenschaft“ vereinbart werden.