Bonn. .

Ein 43-Jähriger, der seine Frau erwürgt haben soll, steht im Prozess um einen „Mord ohne Leiche“ seit Montag in Bonn erneut vor Gericht. Er habe seiner „arglosen Ehefrau“ in der Nacht zum 9. September 2012 ein Beruhigungsmittel eingeflößt und sie am Morgen in benommenem Zustand die Treppe hinabgestoßen, so die Anklage. Da sie noch lebte, habe er sie später im Bett zu Tode gewürgt. Der Leichnam der Frau ist nie gefunden worden.

Intimitäten gegen Geständnis?

Das Bonner Landgericht hatte den Mann vor zwei Jahren wegen Totschlags zu einer elfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Bundesgerichthof hatte das Urteil aber wegen Rechtsfehlern aufgehoben. Es gibt Zweifel an den Aussagen einer zentralen Zeugin. Die frühere Freundin des Angeklagten hatte im ersten Prozess geschildert, der 43-Jährige habe ihr gestanden, seine Frau erwürgt, zerstückelt und im Abfall seiner Arbeitsstätte – einer Krankenhausküche – entsorgt zu haben. Der Angeklagte hatte beteuert, er habe das erfunden, weil seine Ex-Freundin ihre intime Beziehung von einem Geständnis abhängig gemacht habe.

Sein Verteidiger erklärte gestern, die Frau habe in „zweifelhafter Eigeninitiative“ schon gegen andere Menschen „ermittelt“ – ohne qualifiziert oder beauftragt worden zu sein. Ein Urteil wird für Mitte November erwartet.