Gelsenkirchen. . Bei strafrechtlichen Ermittlungen erfreuen sich auch einschlägig verurteilte Fans prominenter rechtlicher Hilfe. Kopf der „Hugos“ droht lange Haft.

Bengalos im Zuschauerblock, Widerstand, Angriffe auf Polizeibeamte oder gegnerische Fans – immer wieder machen Ultras der Fußballvereine Schlagzeilen. Ziehen Ermittlungsverfahren auf sich. Doch anders als „normale“ Verdächtige kontern sie oft offensiv, greifen die Ermittler an. Dahinter stehen Unterstützervereine, die rechtliche Hilfe versprechen und auf prominente Unterstützung bauen dürfen.

In Gelsenkirchen engagiert sich seit dem 31. März 2014 die „Königsblaue Hilfe e.V.“. Sie klagt über die „zunehmende Dramatisierung der Sicherheitsdebatte im Fußball“, spricht von „Ohnmacht, Misstrauen und Hilflosigkeit“ der Fans angesichts von Polizeimaßnahmen. Rechtliche Hilfe verspricht sie, die ehrenamtlich tätige Rechtsanwälte gewähren. Auch sie werden als Mitglieder der „Königsblauen Hilfe“ genannt: Thomas Wings aus Gladbeck und Oliver Allesch, immerhin Vorsitzender des Essener Anwaltvereins. Hilfe soll es geben für „Schalker, die unschuldig in Konflikt mit Polizei oder Justiz geraten sind“.

Vor der rechtskräftigen Verurteilung ist tatsächlich jeder Verdächtige „unschuldig“. Im Vorstand der Schalker Hilfeorganisation sitzt aber seit der Gründung und bis heute, so die Homepage des Vereins, mit Moritz M. (25) ein Mann, der bereits rechtskräftig verurteilt wurde und damit seine juristische Unschuld verloren haben dürfte.

"Hugos"-Kopf wurde ohne Bewährung verurteilt

Zuletzt hatte das Oberlandesgericht Hamm ein Urteil des Landgerichts Essen bestätigt, das den Studenten der Sozialwissenschaften wegen Abbrennens von Pyrotechnik zu eineinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt hatte. Moritz M. galt als Kopf der Ultra-Organisation „Hugos“, die in der öffentlichen Wahrnehmung häufiger als andere Ultra-Gruppen auffällt. Mit anderen „Hugos“ hatte er am 24. November 2012 19 Seenotrettungsfackeln beim Spiel gegen Eintracht Frankfurt im Zuschauerblock entzündet. Acht unbeteiligte Menschen, darunter ein Kind, waren verletzt worden. In einer Pressemitteilung hatte das OLG am 3. September 2015 darauf hingewiesen, dass Moritz M. bereits mehrfach, unter anderem wegen Körperverletzung, verurteilt wurde.

Das OLG konnte sich auch nicht den Hinweis verkneifen, dass die Revision des Angeklagten „von ei­nem namhaften Universitätsprofessor begründet“ wurde. Dabei handelt es sich wohl um Klaus Bernsmann, Juraprofessor an der Uni Bochum und Strafverteidiger.

Obwohl der Verein Schalke 04 sich offiziell von Auswüchsen der Ultra-Aktivitäten distanziert, zeugt Bernsmanns Engagement von ei­ner gewissen Nähe eines Schalke-Funktionärs. Denn Bernsmann, der auch schon Schalke-Aufsichtsratschef Clemens Tönnies im Strafprozess vertrat, ist Vorsitzender des „Ehrenrates“ von Schalke 04.

Wie die Königsblaue Hilfe ihre "Hugos" schützt

Auf Moritz M. kommt ein weiteres Problem zu. Aktuell liegt dem Landgericht Essen dessen Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichtes Gelsenkirchen-Buer vor. Es hatte ihn am 13. August 2015 wegen Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Da soll er in Buer vor einer Kneipe („Lokal ohne Namen“) am 20. Juli 2014 einen anderen Mann hinterhältig angegriffen und übel verletzt haben. Gegen dieses Urteil hat Moritz M. Berufung eingelegt – genau wie die Staatsanwaltschaft, die eine höhere Strafe erzielen möchte.

Das OLG Hamm hatte in der Revision gegen Moritz M. den „Gedanken der Abschreckung“ angeführt, um die abgelehnte Bewährung zu begründen. Ob Urteile wirklich so wirken? Am 7. Februar sprach die Gelsenkirchener Polizei in einer Presseerklärung von einem anlasslosen Angriff von 100 „Hugos“ auf Polizisten. Schon meldet sich die „Königsblaue Hilfe“: Die „Hugos“ hätten nur auf Angriffe Wolfsburger Fans reagiert.