Essen. . Er wollte sich mit der Scheidung nicht abfinden, da würgte er seine Frau und entführte die Tochter. Dafür muss Ersoy K. fast sechs Jahre in Haft.
Der Mann, dem im Scheidungskrieg nach eigenen Worten „die Sicherung durchgebrannt ist“, muss wegen versuchten Totschlags und Kindesentziehung für fünf Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Das Essener Schwurgericht verurteilte am Mittwoch den Marler Ersoy K. (39), weil er seine in Haltern am See lebende Frau gewürgt und die gemeinsame sechsjährige Tochter nach Italien entführt hatte.
Siebeneinhalb Jahre Haft hatte Staatsanwältin Valeria Sonntag beantragt. So weit wollte das Schwurgericht nicht gehen. Trotz der Brutalität der Tat sah es Anlass, den Fall milder zu bewerten.
Richter Andreas Labentz erinnerte in der Urteilsbegründung an den Scheidungskrieg des Paares. Hochemotional sei dieser geführt worden. Ohne Partei zu ergreifen gestand es dem Angeklagten zu, dass dieser sich von seiner Ehefrau finanziell ausgenutzt gesehen hätte. Wegen der Unterhaltungskosten drohte der Verkauf des Eigenheims. Labentz: „Er wollte die Trennung nicht, er wollte den Verkauf des Hauses nicht.“
„Schwerwiegende Fehlentscheidungen“
In dieser Situation hätte er am 1. Juli vergangenen Jahres zwei „schwerwiegende Fehlentscheidungen“ getroffen. Denn er sei in das Halterner Wohnhaus seiner Frau eingedrungen, hätte ihr im Treppenhaus beide Hände um den Hals gelegt und sie gewürgt. Labentz: „Mit voller Kraft drückte er zu. Das geschah mit Tötungsvorsatz, zumindest nahm er ihren Tod billigend in Kauf.“
Gerettet wurde die Frau, weil die sechsjährige Tochter eine Etage höher so laut schrie, dass Nachbarn zu Hilfe eilten und ihn von seiner Frau rissen. Danach die zweite Fehlentscheidung von Ersoy K., der nach oben eilte und seine Tochter an sich zog. Bewaffnet mit einem Küchenmesser brachte er sie an Ehefrau und Nachbarn vorbei zu seinem Auto.
Labentz: „Bis zum 3. Juli begab er sich mit dem Kind auf eine Irrfahrt durch Europa. Zwischenzeitlich spielte er mit dem Gedanken, gar nicht mehr mit ihr zurückzukehren.“ Er fuhr durch Holland, Belgien und die Schweiz nach Italien. Ständig hielt er telefonischen Kontakt zu seiner Frau und ließ sich überreden, die Tochter zu Verwandten nach Ulm zu bringen. Dort ließ er sich widerstandslos festnehmen.
Vor Gericht hatte er gestanden, seine Schuld aber nach Ansicht des Gerichtes beschönigt. Dass er seiner Frau nur kurz an den Hals gefasst hätte, nahm die Kammer ihm nicht ab. Labentz sprach von einem „massiven Würgen“ und erinnerte auch die psychischen Folgen der Tat für die Tochter.