Dortmund. .

Die Strafjustiz arbeitet den Tumult zwischen Neonazis und Vertretern anderer Parteien am Wahlabend 2014 vor dem Dortmunder Rathaus auf. Im ersten Verfahren aus diesem Komplex verurteilte das Dortmunder Amtsgericht am Montag Patrick B. (31) wegen Körperverletzung und versuchter Nötigung zu einer Geldstrafe von 800 Euro (80 Tagessätze zu zehn Euro). Laut Urteil hatte er am 25. Mai 2014 einen Kameramann zu Boden gedrückt und Filmaufnahmen verhindert.

Bei der Kommunalwahl 2014 war die Splitterpartei „Die Rechte” mit einem Prozent der Stimmen ins Rathaus eingezogen. Siegfried Borchardt („SS-Siggi“) saß plötzlich im Stadtparlament. Zu den Tumulten kam es, als gegen 22 Uhr seine Sympathisanten ins Rathaus zur Siegesfeier drängten. Politiker anderer Parteien zeigten Widerstand, wollten die Rechten am Zutritt hindern.

Es kam zur Gewalt. „Ausländer raus” riefen die einen, „Nazis raus” die anderen. Pfefferspray soll von beiden Lagern gesprüht worden sein. Verletzt wurden mehrere Teilnehmer, darunter die Grünen-Politikerin Daniela Schneckenburger.

Doch um diese Aktionen ging es am Montag im ersten Prozess nicht. Patrick B., der seit vielen Jahren Sympathisant der Rechten sein soll, war auch vorgeworfen worden, den 21 Jahre alten Kameramann getreten zu haben. In diesem Punkt entlastete ihn aber eindeutig das Opfer.

Ab August sollen weitere Prozesse folgen. Angeklagt sind Neonazis, aber auch Mitglieder der anderen Seite, die mit ihrer Menschenkette den Rechten den Weg ins Rathaus versperrt haben sollen.