„Rolls Reus“ - Beißender Spott für BVB-Star nach Auto-Eklat
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Dortmund. . Die 540.000-Euro-Rechnung an Marco Reus ist noch unterwegs. Eine andere aber wird ihm im Internet präsentiert: Zorn, Kopfschütteln und Spott.
Wann Marco Reus einen Sehtest machen kann Richtung erste Fahrstunde, das liegt nun nicht in seiner Hand. Erst muss die Führerscheinstelle der Stadt Dortmund nach Aktenlage entscheiden, ob der Fußballer geeignet ist, Auto zu fahren, ob er sich also einfach anmelden kann in der Fahrschule – oder ob er zunächst eine MPU („Medizinisch-psychologische Untersuchung“) bestehen muss.
Fest steht dagegen, dass Reus’ wiederholtes Fahren ohne Führerschein leider nicht auf die Zahl der Pflichtfahrstunden angerechnet werden kann. Das Delikt kostet den Kicker 540 000 Euro. Die Rechnung ist noch unterwegs.
„Reus ist jetzt Immobile“
Eine andere wurde ihm im Netz präsentiert, die bestand aus Zorn, Kopfschütteln – und Spott. „Reus ist jetzt Immobile“, fiel einem fremdsprachenkundigen Menschen ein, ein Zahlenfreund schrieb: „Auf einen Schlag mehr Punkte holen als der Verein in der ganzen Vorrunde – der Teufelskerl!“ Eine hübsche literarische Anspielung steckt in der Twitter-Botschaft „Per Anhalter zu den Galaktischen?“ Und dann ist da noch der naheliegende Spitzname. „Rolls Reus“.
Am Freitag bemühten sich Juristen auch, dem Eindruck entgegenzutreten, der Dortmunder Nationalspieler sei zu gut weggekommen mit dem Strafbefehl („Promi-Bonus“).
Eintrag ins Bundeszentralregister
Tatsächlich ist es üblich, einen Teil der Ermittlungen einzustellen, wenn die andere Tat schon zu einer hohen Strafe führt und kaum noch Mehrwert zu erwarten ist. Im Fall Reus wurde das sechsfache Fahren ohne Führerschein bestraft und das angebliche, einmalige Vorzeigen eines gefälschten holländischen Führerscheins in der Polizeikontrolle fallen gelassen.
Und tatsächlich darf Marco Reus sich „unbestraft“ nennen, weil seine Geldstrafe nicht über den Grenzwert von 90 Tagessätzen hinaus geht. Aber die Wirklichkeit ist auch hier mal wieder komplizierter, jedenfalls nach dem „Bundeszentralregistergesetz“: Im einfachen Führungszeugnis taucht das Vergehen damit nicht auf; wohl aber im Zentralregister, in das Staatsanwälte und Richter hineinschauen können. Falls sie nochmal Anlass dazu haben sollten.
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