Essen. Ob ICE, Regionalexpress oder S-Bahn: Bahnfahrer brauchen derzeit starke Nerven. Viele Züge fallen wegen des Streiks der Lokführergewerkschaft GDL aus. Ab welcher Verspätung haben Reisende Anspruch auf Entschädigung? Hier sind die zehn wichtigsten Tipps für Betroffene.

  1. Auskunft: Die Nummer der kostenlosen Servicehotline ist 08000/99 66 33.
  2. Ersatzfahrplan: Unter der Adresse www.bahn.de/liveauskunft sind alle Züge aufgelistet, die in den nächsten zwölf Stunden fahren. Auf dem Smartphone sind die Angaben mit der App „DB Navigator“ oder unter m.bahn.de zu finden.
  3. Verspätung: Ab 60 Minuten gibt es 25 Prozent des Ticketpreises zurück, ab 120 Minuten 50 Prozent.
  4. Ticketrückgabe: Bei Zugausfällen oder langen Verspätungen können Kunden Fahrkarte und Reservierung kostenlos stornieren und sich das Geld erstatten lassen.
  5. Antrag: Das Fahrgastrechte-Formular ist auf der Website der Bahn zu finden.
  6. Internationale Verbindungen: Auch bei Fahrten ins Ausland müssen Bahnkunden mit Zugausfällen und Verspätungen rechnen.
  7. Taxi und Hotel: Fahrgäste dürfen aufs Taxi umsteigen, wenn der Zug mindestens 60 Minuten Verspätung hat und planmäßig zwischen 0 und 5 Uhr morgens ankommt. Maximal werden 80 Euro erstattet. Die Bahn zahlt auch eine Übernachtung in einem Hotel, wenn die Weiterreise am selben Tag nicht mehr zumutbar ist.
  8. Arbeitsweg: Wegen des Streiks später ins Büro kommen? Das gilt nicht als Ausrede. Der Chef darf dann den Lohn kürzen.
  9. Busse und Mietwagen: Wer auf den Fernbus umsteigt, muss mit höheren Preisen aufgrund der großen Nachfrage rechnen. Falls doch ein Zug fährt: Buchungen für Fernbusse und Mietwagen lassen sich oft bis 24 Stunden vor Abfahrt stornieren.
  10. Mitfahrangebote: Auf Twitter bieten Nutzer Mitfahrgelegenheiten unter dem Schlagwort „#twitfahrzentrale“ an.