Duisburg. .

Immobilienexperten sehen in Duisburg einen Mangel an hochwertigen Büroflächen.Ihr Gutachten gibt den Planungen fürs Büro-Viertel „Duisburger Freiheit“ Auftrieb - und ärgert Investor Krieger, der auf der Fläche ein Möbelhaus bauen will.

Für Möbelhaus-Investor Kurt Krieger gibt es keinen nennenswerten Bedarf an Büroraum in Duisburg. Das sieht man bei Cubion anders. Das aufs Ruhrgebiet spezialisierte Immobilienunternehmen spricht von einem „völlig unzureichenden Flächenangebot“.

Krieger, der südlich vom Hauptbahnhof ein Möbelzentrum bauen will, argumentiert mit fehlendem Büro-Bedarf gegen die ursprünglichen städtischen Pläne, auf dem Güterbahnhofsgelände überwiegend Bürobauten errichten zu lassen. So hatte es Norman Foster in seinem Masterplan vorgegeben.

Wenig Leerstand - was nicht unbedingt positiv ist

Cubion verweist im jüngsten Büromarktbericht auf eine Untersuchung der Uni Wuppertal, nach der für Duisburg eine sehr niedrige Leerstandsquote festgestellt wurde. Das hört sich positiv an, ist es aber nicht. Ein gewisser Leerstand erlaubt flexibles Reagieren auf Nachfrage. Cubion: „Insbesondere in Bezug auf große zusammenhängende Flächen gibt es in Duisburg kaum Auswahl. Mehrfach haben bereits in der jüngeren Vergangenheit Unternehmen, die generell im gesamten Ruhrgebiet auf Flächensuche waren, ihren Blick daher frühzeitig von Duisburg abgewandt.“ Es fehle, so die Immobilienexperten mit Sitz in Mülheim, in Duisburg allgemein an attraktiven Büroflächen, insbesondere aber im Bereich der Innenstadt. Die Prognose: „Die bedenklich niedrige Leerstandsquote wird in Duisburg tendenziell eher noch etwas weiter sinken als ansteigen.“

Würde Krieger auf seinen Möbelplänen beharren, stünden am Hauptbahnhof nur noch fünf Hektar zwischen Bahnhofsgebäude und Koloniestraße zur Verfügung. Diese Fläche hat Aurelis nicht verkauft. Ein zeitraubendes Bebauungsplanverfahren wäre für diese Geländes nicht erforderlich, erklärte Planungsdezernent Jürgen Dressler. Es handele sich bei dem Umfeld um eine „innerstädtische Struktur“, Wohnen, Büros und Einzelhandel im Erdgeschoss sei zulässig.