An Rhein und Ruhr. Viele gläubige Schülerinnen und Schüler an Rhein und Ruhr fasten im Ramadan. Eine Herausforderung für Schulen und Lehrer.
Der muslimische Fastenmonat Ramadan hat begonnen. 30 Tage, vom 10. März bis zum Zuckerfest am 9. April, fasten gläubige Muslime tagsüber, um dann nach Sonnenuntergang im Kreise der Familie zu essen. Verpflichtend ist dies für Muslime ab der Pubertät – meist gilt das 14. Lebensjahr als Grenze –, ausgenommen von der religiösen Pflicht sind Kinder, Schwangere und Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen. Dass sich jüngere Kinder allerdings trotzdem am Fasten versuchen, kann zu Problemen in der Schule führen.
Imam Hatim Britechi vom islamischen Zentrum Essen Alfaruq beschreibt im Gespräch mit der NRZ-Redaktion den wiederkehrenden Diskurs über fastende Kinder im Ramadan als unsinnige Diskussion. Er verweist auf die klaren Regeln im Islam. „Kinder, müssen nicht fasten“, betont er. Eltern, das wüsste er aus eigener Erfahrung, könnten ihre Kinder zwar motivieren, sich auszuprobieren und an das Fasten heranzutasten, die Kinder würden jedoch dazu nicht gezwungen. Die meisten Kinder machten das auch freiwillig und aus eigener Initiative.
Ramadan: Auch jüngere Schülerinnen und Schüler fasten
Ein anderer Aspekt könne allerdings sein, dass sich Kinder generell gegenseitig zum Fasten anstacheln, das sieht auch der Imam. Er erklärt jedoch, dass das Fasten als religiöser Akt immer nur zwischen den Gläubigen und Gott stattfinden sollte. Gute Taten für Aufmerksamkeit und Lob zu leisten, werde im Islam als „Augendienerei“ bezeichnet, was als Sünde gilt.
Dass sich Schüler, Schülerinnen und Lehrkräfte hier in einem komplizierten Spannungsfeld befinden, weiß auch Ayla Çelik, Vorsitzende der Bildungsgewerkschaft GEW in Nordrhein-Westfalen. „Im Falle des Fastens ist aber kaum auszuschließen, dass die Konzentrations- und Leistungsfähigkeit nicht sinkt – ohne Getränk wird der Sportunterricht schnell zu einer großen Herausforderung“, erklärt sie. Dennoch sei es natürlich wichtig, dass Schülerinnen und Schüler „ihre Religion ausüben können und dadurch keinen Nachteil haben“.
Bildungsgewerkschaft GEW: Richtiger Umgang mit Ramadan im Schulalltag ist Herausforderung
Es sei „kaum möglich, 30 Tage lang die Schule derart umzuplanen, dass das Fasten keinen Einfluss auf den Unterricht hätte.“, so Çelik. Deshalb erwarte die Gewerkschaft Leitlinien des Schulministeriums, „um Handlungssicherheit für Schulen und Lehrkräfte zu schaffen“.
Dafür wird im Schulministerium NRW aktuell jedoch keine Notwendigkeit gesehen, heißt es von dort auf Nachfrage der Redaktion. Bisher habe es dazu auch nur vereinzelte Anfragen gegeben. Grundsätzlich würden die schulrechtlichen Bestimmungen des Landes „keine Aussagen zum Umgang mit fastenden Schülerinnen und Schülern – gleich, welcher Religion“ treffen.
Landesministerium NRW sieht keinen Anlass für vereinheitlichte Regeln
„In den Schulen sollten deshalb im Zusammenwirken mit den Erziehungsberechtigten, den religionsmündigen Schülerinnen und Schülern sowie mit den Lehrkräften entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen werden“, hieß es aus dem Schulministerium. Diese müssten das gesundheitliche Wohlbefinden ebenso sicherstellen, wie den schulischen Erfolg.
Imam Hatim Britechi würde in jedem Fall begrüßen, wenn Schulen bei solchen Themen enger mit den muslimischen Gemeinden zusammenarbeiten würden. „Vieles wird dann halt noch nicht so verstanden, wie es ist.“ So würde immer wieder bei Führungen in der Essener Moschee deutlich, dass manche Schulen wenig Berührungspunkte zum Islam hätten und deshalb offene Fragen da seien. Deswegen seien Aufklärungsarbeit und Zusammenarbeit wichtig.
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