Münster. Gebaut ist sie längst, juristisch gestritten wird seit Jahren. Darf die Kohlenmonoxid-Leitung der Bayer AG in Betrieb gehen? Anwohner haben Angst vor einem Bruch oder Leck der Leitung. Am Donnerstag entscheiden darüber die obersten Verwaltungsrichter des Landes. Das Urteil soll um 15 Uhr fallen.

Das Oberverwaltungsgericht Münster berät am Donnerstag (10.00 Uhr) über eine bereits verlegte Kohlenmonoxid-Pipeline der Bayer AG zwischen Krefeld und Dormagen. Anwohnter aus Monheim und Leichlingen hatten gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf aus dem Jahr 2007 geklagt.

In der ersten Instanz hatten sie im Mai 2011 zum Teil Recht bekommen. Nach Auskunft eines Gerichtssprechers soll nach der mündlichen Verhandlung noch am selben Tag ein Urteil verkündet werden. Diese ist für 15 Uhr festgesetzt. Die Münsteraner Richter haben sich insbesondere damit befasst, ob das Rohrleitungsgesetz, das der NRW-Landtag 2006 beschlossen hatte, verfassungskonform ist. Außerdem analysierten die Richter die links- und rechtsrheinische Trassenführung. Konzeptionelle Fehler beim Bau der Leitung sieht das Gericht nach ersten Einschätzungen hingegen nicht.

Als Vorinstanz hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf seinerzeit den Planfeststellungsbeschluss zwar als rechtswidrig eingestuft, hn aber nicht aufgehoben. Die festgestellten Mängel bei der Erdbebensicherheit seien nach Ansicht der Richter behebbar. Die 67 Kilometer lange Leitung ist deshalb noch nicht in Betrieb.

Seit Jahren gibt es Proteste und Verfahren

Die Kläger wollen erreichen, dass die Leitung nicht in Betrieb genommen wird. Sie haben Angst vor einem Bruch oder Leck der Leitung, denn Kohlenmonoxid ist geruchlos, aber hochgiftig. Umstrittene Punkte sind neben der Sicherheit der Verlauf auf der rechten Rheinseite und die Frage nach dem Allgemeinwohl des Projekts.

Seit Jahren gibt es Proteste und Gerichtsverfahren um die Pipeline. Bayer erhofft sich von der Entscheidung in Münster Planungssicherheit. (dpa/we)