Im Ruhrgebiet. .

Im Streit ums aufgeblähte „Ruhrparlament“ ist nun der Innenminister am Zug. Ein im Auftrag des Regionalverbandes Ruhr (RVR) erstelltes juristisches Gutachten sieht die Arbeitsfähigkeit des Parlamentes und damit auch die des Verbandes in Gefahr. „Der Gesetzgeber muss handeln“, meinen die Anwälte Hans-Christian Bracher und Imke Schneider.

Die Lage nach der Kommunalwahl im Mai: Weil der Kreistag Recklinghausen einen Vertreter einer populistischen Minipartei in die RVR-Verbandsversammlung entsendet, stehen den anderen Parteien dort Ausgleichsmandate in großer Zahl zu. Die Versammlung schwillt von bisher 71 auf 138 Mandatsträger an. Beim RVR weiß man noch nicht, wo und wie man die bei Sitzungen unterbringen kann. Teuer wird das Ganze auch. Durch Sitzungsgelder und Fraktionszuschüsse werden Mehrkosten von rund 800 000 Euro erwartet – wohlgemerkt: pro Jahr.

Die Juristen Bracher und Schneider kommen zu dem Schluss, dass der Artikel des RVR-Gesetzes, der die Bildung der Versammlung regelt, „überprüft“ werden muss – zumal theoretisch auch ein Vielfaches der 138 Mandatsträger möglich wäre. Die RVR -Spitze teilt diese Ansicht und hat das Gutachten ans Düsseldorfer Innenministerium weitergeleitet. SPD-Fraktionschefin Martina Schmück-Glock hält die Kosten des neuen „Ruhrparlamentes“ für unverantwortlich gegenüber dem Steuerzahler: „Wir brauchen für die jetzt zu bildende, neue Verbandsversammlung eine Lösung.“

Ob die in der Kürze der Zeit noch kommt, erscheint fraglich. Bereits am 26. September soll die neue Verbandsversammlung zusammentreten. Sollte das RVR-Gesetz noch geändert und die Zahl der Mandate nachträglich gedeckelt werden, könnten die dann ausgeschlossenen Politiker wohl dagegen klagen.

Weil aber fürs Jahr 2020 ohnehin eine Direktwahl der RVR-Versammlung im Gespräch ist, wäre Folgendes denkbar: Die Direktwahl wird vorgezogen und findet 2017 zeitgleich mit der Landtagswahl statt. Bis dahin müsste der RVR aber mit der teuren Mammut-Versammlung klarkommen.