Düsseldorf.
Sie haben nichts gegen Wettbewerb, solange er fair ist. Doch gerade dieses Attribut trifft nach Ansicht heimischer Taxifahrer nicht auf die US-Fahrgastvermittlung „Uber“ zu. Seit gestern bringt das Unternehmen via Smartphone-App Fahrer und Fahrgäste auch in Düsseldorf zusammen – zu deutlich niedrigeren Preisen als die Taxis. Doch den Privatpersonen, die für Uber Menschen chauffieren sollen, wollen nicht nur Taxi-Fahrer in die Parade fahren.
Die Politik droht mit Bußgeldern bis zu 20 000 Euro. Denn nach Ansicht des NRW-Verkehrsministeriums handelt es sich beim Uber-Angebot um eine genehmigungspflichtige Personenbeförderung, und über diese verfügen die Uber-Fahrer nicht. Bußgelder will NRW auch gegen die Vermittler der Fahrdienste verhängen.
Wer den Internet-Auftritt von Uber aufruft, erfährt, welche Voraussetzungen ein Fahrer mitbringen muss: „Du bist eine Einzelperson mit eigenem Pkw, mindestens 21 Jahre alt, besitzt einen Führerschein und ein Führungszeugnis ohne Eintragungen.“ Wer das erfüllt und ein Fahrzeug „mit vier Türen in sehr gutem Zustand“ mitbringt, kann sich als Fahrer registrieren. Genau das bringt Rhein-Taxi in Düsseldorf auf die Palme: „Hier kann jeder fahren. Das hat nichts mit Wettbewerb zu tun“, sagt Geschäftsführer Hans Becker. Für das Unternehmen, dem sich 40 Betriebe mit 150 Fahrzeugen und 550 Chauffeuren angeschlossen haben, ist Uber „kriminell“.
Das Unternehmer Uber ist weltweit in über 150 Städten verfügbar. Die Firma gilt als eine der wertvollsten Start-ups der Welt. Der Firmenwert wird auf 18 Milliarden US-Dollar taxiert. Geldgeber sind u.a. Google und Goldman Sachs.