Der deutsche Tierschutzbund rät: Findet man ein angefahrenes Heimtier, so sollte es unverzüglich zum Tierarzt bzw. in eine Tierklinik gebracht werden. Dabei ist es durchaus sinnvoll im Gemeindegebiet zu bleiben, da die Gemeinde für Fundtiere, die im Gemeindegebiet aufgegriffen wurden, die zuständige Fundbehörde ist.

Wenn man als Finder ein Tier zum Tierarzt bringt, handelt es sich um ein Gefälligkeitsverhältnis. Die Haftung verbleibt beim Eigentümer des Tieres.

Einen eventuell vom Tierarzt vorgelegten Behandlungsvertrag sollte man nicht unterschreiben, denn hieraus können natürlich Kosten erwachsen.

Findet man ein gesundes Heimtier, sollte es in das nächste Tierheim gebracht werden. Das Tierheim muss das Tier dann der Fundbehörde melden.

Ein angefahrenes Wildtier muss umgehend dem zuständigen Förster gemeldet werden.Im Zweifelsfall die Polizei anrufen.