Kleve. .

Steffi K. muss für viereinhalb Jahre ins Gefängnis, weil sie eines ihrer im September vergangenen Jahres geborenen Babys direkt nach der Geburt umgebracht hat. Die Tat der heute 25-jährigen Weezerin sei als Totschlag in einem minder schweren Fall einzustufen, urteilte gestern das Landgericht Kleve. Beim Strafmaß folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Die Angeklagte hatte laut Gericht im vergangenen Jahr Zwillinge geboren. Eines der Kinder kam tot zur Welt, das zweite brachte Steffi K. um, indem sie es in der Badewanne unter Wasser drückte und würgte. Eine der Leichen versteckte sie auf dem Dachboden des elterlichen Bauernhofes in Weeze, die andere in einem Strohspeicher.

Etwa zwei Wochen nach der Tat erzählte sie ihrem Vater, was sie getan hatte. Ihr Bruder fand die Leichen der Babys. Da die Körper sich in einem höchst unterschiedlichen Stadium der Verwesung befanden, gingen die Ermittler zunächst davon aus, dass die Babys mit großem zeitlichen Abstand geboren und getötet worden waren. Dies hatte die 25-Jährige auch erzählt, nachdem ihr die Polizisten den eigentlichen Ablauf des Geschehens nicht glauben wollten und sie in der Vernehmung unter Druck setzten.

Deswegen lautete die Anklage in dem Prozess auch erst auf Doppelmord. Erst durch ein rechtsmedizinisches Gutachten konnte geklärt werden, dass die beiden Kinder Zwillinge waren und eines bereits tot geboren wurde.

Der Vorsitzende Richter Ulrich Knickrehm räumte ein, dass die Beweislage „dürftig“ gewesen sei. So konnte nicht einmal bewiesen werden, dass der zweite Säugling lebend geboren wurde. Der Verteidiger der jungen Frau hatte deswegen auf Freispruch plädiert.

Lediglich das frühe Geständnis der Angeklagten führte nun zu ihrer Verurteilung. Strafmildernd war, dass K. laut Gutachter unter einer schweren Persönlichkeitsstörung leidet und ihre Steuerungsfähigkeit während der Tat eingeschränkt war. Offenbar stammten die Kinder von einem Freier, mit dem Steffi K. als Prostituierte Verkehr hatte. Die „diffuse Angst“ davor, in ihrer Familie mit dem Kind eines Freiers nicht mehr willkommen zu sein, sei wohl das Hauptmotiv der Tat gewesen, so Knickrehm. Als Entschuldigung wollte er das aber nicht gelten lassen: „Sie haben ein kleines, wehrloses, völlig hilfloses Opfer umgebracht.“