Wie laut ein Motorrad sein darf, ist in jedem Fahrzeugschein verzeichnet. Die Höchstgrenzen für das Stand- sowie das Fahrgeräusch sind jeweils extra ausgewiesen.

Die Angaben schwanken von Typ zu Typ. Sie können bei kleineren Krädern z. B. bei 79 und 70 Dezibel, bei großen Maschinen aber auch 90 Dezibel und mehr liegen.

Zum Vergleich: 80 Dezibel erreicht auch ein Rasenmäher. 110 Dezibel gelten als „Schmerzgrenze“. So laut sind Kreissägen, Presslufthämmer – oder die Musik in vielen Diskotheken. Ein startender Düsenjet kommt auf 120 Dezibel.