Essen. . Im Wahljahr bleiben die Kämmerer bescheiden: Nur wenige Städte in NRW erhöhen 2014 ihre Steuern. Es sei “nicht die Zeit für Grausamkeiten“, sagt der Bund der Steuerzahler. 2013 allerdings wurde vielerorts kräftig an der Steuerschraube gedreht.

2014 beginnt in Nordrhein-Westfalen ruhig aus Sicht des Steuerzahlerbundes (BdSt). Üblicherweise hat Landesvize Eberhard Kanski schon in den ersten Wochen des neuen Jahres die Post von Mitglieder auf dem Schreibtisch, die empört von geplanten kommunalen Steuererhöhung berichten. Neben der Gewerbe- geht es da vor allem um die Grundsteuer, die längst eine der wichtigsten kommunalen Einnahmequellen ist, und an der Kämmerer immer wieder drehen. Dieses Jahr tut sich aber nicht viel. Kanskis Prognose: Das wird auch so bleiben -- „Grausamkeiten begeht die Politik nicht Wahljahr.“

Ein Blick in die Rhein-Ruhr-Region: Von Grevenbroich weiß man bereits, dass dort die für „normale“ Bürger entscheidende Grundsteuer B von 425 auf 450 Punkte steigen soll, in Wetter ist ein Anstieg 460 auf 490 Punkte geplant. Und sonst? „Alpen, Xanten, Haan – nichts“, sagt Kanski im Gespräch mit der NRZ. Selbst der Kämmerer im hoch verschuldeten Duisburg hält bisher die Füße still.

Monheim senkt sogar wieder Steuern

Im finanziell ungleich besser situierten Düsseldorf liegt der Hebesatz seit Jahren konstant bei 440 Punkten, das scheint auch so zu bleiben. Der südliche Nachbar Monheim lockert die Steuerschraube jetzt sogar noch mal, bei der Gewerbesteuer von 300 auf 285 und bei der Grundsteuer B von 15 auf 385 Punkte. Kompliment, meint Kanski.

Zwölf Monate zurück. 2013 war der Jahresbeginn ganz anders. Da hat gut ein Drittel der NRW-Kommunen bei der Grundsteuer zugelangt. Als besonderes Negativ-Beispiel gilt das klamme Duisburg, wo der Hebesatz zum dritten Mal binnen drei Jahren angehoben wurde. – von 590 auf 695 Punkte. Ein neuer Rekord, dabei war Duisburg Duisburg schon vorher Spitzenreiter in NRW. Für z.B. eine 50 Quadratmeter-Wohnung bedeutete die neuerliche Anhebung eine jährliche Zusatzbelastung von 37 Euro.

Wohl schon allein wegen des Wahltermines am 24. Mai überlegt man sich in den Rathäusern gut, ob in diesem Jahr wirklich an der Steuerschraube dreht werden muss. Die Grundsteuer ist vierteljährlich fällig, einer der Stichtage ist der 15. Mai. So kurz vor einer Wahl wolle kein Politiker seine Bürger mit erhöhten Steuern konfrontieren, meint BdSt-Vize Eberhard Kanski.