Hamm. Wer bei der Sicherung seines Partners im Klettergarten nicht aufpasst, kann bei einem Unfall zur Rechenschaft gezogen werden. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Im konkreten Fall war eine Frau 2011 im Hattinger Klettergarten 15 Meter in die Tiefe gestürzt.
Nach einem Kletterunfall haftet der Sicherungspartner, wenn er sich nicht an die üblichen Absprachen hält. Ein entsprechendes Urteil hat das Oberlandesgericht Hamm (OLG) am Freitag veröffentlicht. Die Klägerin war im Juni 2011 in einem Klettergarten in Hattingen 15 Meter in die Tiefe gestürzt und hatte sich Brüche der Rippen und der Wirbelsäule zugezogen. Ihr Sicherungs-Partner am Boden hatte zuvor die Seilbremse gelöst, obwohl die Klägerin das dazu abgesprochene Kommando noch nicht gegeben hatte. Das OLG wertete sein Verhalten als fahrlässig. (Az.: 9 U 124/13)
Ein Haftungsausschluss oder eine Beschränkung der Haftung wie bei sportlichen Wettkämpfen üblich sei in diesem Fall nicht möglich, so das Gericht. Der Beklagte habe den Sturz durch eine gewichtige Regelverletzung verursacht, das begründe auch bei anderen Sportarten mit einer erheblichen Gefährdungs- und Verletzungsgefahr eine Haftung. (dpa)