Düsseldorf. .
Vor zwei Wochen glaubte Svenja Schulze, das Schlimmste überstanden zu haben. Die NRW-Wissenschaftsministerin beging mit den Rektoren der Hochschulen eine gewohnt harmonische Weihnachtsfeier. Bis auf eine kleine Spitze in einem Grußwort deutete nichts darauf hin, dass die Universitäten und Fachhochschulen des Landes tatsächlich in Aufruhr wären wegen ihres „Hochschulzukunftsgesetzes“. Rot-Grün will die Hochschulautonomie wieder einschränken, um politisch mehr Einfluss auf Fächerangebot, Mittelverteilung und Sozialstandards nehmen zu können. Seit der Gesetzentwurf öffentlich ist, entlädt sich in vielen Campus-Debatten Wut über „rote Ideologie“ und „Staatsdirigismus“. Nur im persönlichen Austausch mit Schulze blieb es überraschend friedlich. Bis gestern.
„NRW-Universitäten lehnen Blindflug ab“, überschrieb die sonst eher nüchterne Landesrektorenkonferenz (LRK) eine bemerkenswerte Mitteilung. Darin kündigten die Universitäten geschlossen an, die mit Schulze bereits ausgehandelten und unterschriftsreifen „Ziel- und Leistungsvereinbarungen“ nicht gegenzuzeichnen. Das ist mehr als ein unfreundlicher Akt im offenbar gestörten Verhältnis zwischen einer Wissenschaftsministerin und den NRW-Universitäten, die ihre 2007 gewonnene, bundesweit beispielhafte Autonomie mit Zähnen und Klauen verteidigen.
Das rot-grüne Hochschulgesetz, das erst 2014 in Kraft treten soll und eine einjährige Anpassungsphase vorsieht, kollidiert normalerweise nicht mit den jetzt vorliegenden „Ziel- und Leistungsvereinbarungen“. Diese sind eine Art Zweijahresvertrag des Landes mit jeder einzelnen Uni, um Aufnahmekapazitäten, Senkung der Abbrecherquoten, Qualität der Lehre und Arbeitsbedingungen fest zu verabreden. Die auf dem Tisch liegenden Vereinbarungen sollten bis 2015 laufen. Es ist deshalb wohl Verärgerung, die das Handeln der Rektoren bestimmt.
Für die Studenten ändert sich trotz des Eklats laut Landesrektorenkonferenz nichts. Man werde allen Verpflichtungen sachgerecht nachkommen.