Schermbeck. Die Gegner einer geplanten Hähnchenmastanlage in Schermbeck (Kreis Wesel) haben vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster einen Erfolg erzielt. Das Gericht bestätigte am Mittwoch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, das im April 2012 den Bau der Anlage untersagt hatte, wie ein OVG-Sprecher am Mittwoch mitteilte. Das Urteil ist rechtskräftig. (Az.: 8 A 1451/12)
Von der geplanten Mastanlage für bis zu knapp 40 000 Tiere gingen unzumutbare Geruchsbelästigungen für die Anwohner aus, hatten die Düsseldorfer Richter damals entschieden. Dabei stützten sie sich auf ein Geruchs-Gutachten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen. Die Mastanlagenbetreiber gingen in Berufung und unterlagen nun erneut.