Mönchengladbach. Bei einem gescheiterten Selbstmordversuch hat eine 55-Jährige ihren Enkel getötet. Dafür verurteilte das Landgericht Mönchengladbach die depressive Frau zu sieben Jahren Haft. Die Großmutter hatte das Auto angezündet, in dem sie gemeinsam mit dem Neunjährigen saß.

Eine Großmutter, die ihren Enkel bei einem Selbstmordversuch durch ein Feuer in einem Auto getötet hat, ist zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Die damals depressive Frau hatte sich auf einem Parkplatz im niederrheinischen Viersen mit dem neun Jahre alten Jungen und einem Hund auf die Rückbank ihres Autos gesetzt, Verdünner auf die Fußmatten geschüttet und sie angezündet. Der Enkel starb an den Folgen. Die Richter am Landgericht Mönchengladbach stellten in ihrem Urteil am Donnerstag fest, die 55 Jahre alte Frau habe geglaubt, in guter Absicht zu handeln. Damit entfalle das Mordmerkmal der Heimtücke.

Die Frau habe bei ihrem Tod wohl niemanden zurücklassen wollen, weder das Kind noch den Hund, nahmen die Richter an. Niemand würde sich um die beiden kümmern, habe die Frau möglicherweise gedacht. Sie wurde wegen Totschlags in einem minderschweren Fall und wegen Brandstiftung mit Todesfolge verurteilt. Die Frau nahm das Urteil äußerlich ruhig und gefasst entgegen.

Richter werten Depression als Milderungsgrund

Als Milderungsgrund werteten die Richter, dass die Frau zum Tatzeitpunkt eine depressive Phase durchmachte. Außerdem habe sie für den Jungen, den sie großgezogen hatte, nur das Beste gewollt. Über Jahre habe sie sich damit überfordert. Sie stand allein: Ihr Mann habe sie in keiner Weise unterstützt. Die Angeklagte, die in geordneten Verhältnissen auswuchs, war nicht vorbestraft.

Die Frau selbst hatte sich angeblich an den Tathergang nicht erinnern können. Sie hatte nur gesagt, dass sie das Auto auf dem Parkplatz für den TÜV habe herrichten wollen. Da hatte sie schon seit Wochen an Selbstmord gedacht. Die Richter sahen Hinweise, dass die Frau wohl tatsächlich an dem Auto gearbeitet hatte. Sie habe sich dann aber wohl kurzerhand zur Tat entschlossen, sagte der Vorsitzende Richter Lothar Beckers.

"Es war ein qualvoller Tod"

Sie holte Kind und Hund in das Auto, verschloss die Türen, setzte sich mit den beiden auf die Rückbank und kippte den Verdünner in den Fußraum. Damit der Junge nicht so lange in dem Gestank sitzen musste, habe sie das Gasgemisch wohl zügig entzündet.

20 Prozent der Hautoberfläche des Jungen wurden verbrannt und die Lunge geschädigt. Er starb Tage später. "Es war ein qualvoller Tod", sagte Beckers. Die Großmutter wurde erheblich verletzt und lag im Koma. Auch der Hund überlebte. (dpa)