An Rhein und Ruhr. . Arbeitsrechtsexperte Christian Puhr-Westerheide ais Duisburg erklärt, warum die Deutsche Bahn kaum eine Chance hat, fehlendes Personal aus den Ferien zurück zu beordern.
Darf der Chef mich aus dem Urlaub zurückholen, wenn er mich im Betrieb braucht? Darüber sprachen wir mit Christian Puhr-Westerheide (59) aus Duisburg. Er ist seit 32 Jahren Rechtsanwalt und Experte für Arbeitsrecht.
Darf ein Chef seine Angestellten aus dem Urlaub zurückholen?
Ohne Einverständnis der Mitarbeiter ist das rechtlich gar nicht möglich. Schon im Interesse der Firma gilt: Im Erholungsurlaub muss sich die Abnutzung der Arbeitskraft regenerieren können. Nur wenn der Betrieb zusammenbricht, weil der Urlauber allein über dringend notwendige Spezialkenntnisse verfügt, kann in unvorhersehbaren Notfällen eventuell ein Mitarbeiter zurückgeholt werden. Da ist die Rechtslage aber noch nicht endgültig klar.
Aber das ist doch in Mainz der Fall..?
Nein. Das Durcheinander hat die Bahn billigend in Kauf genommen. Ein Unternehmen muss damit rechnen, dass auch in Urlaubszeiten Mitarbeiter erkranken. Man muss eine Reserve einplanen. Personalplanung gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Arbeitgebers. Deshalb ist dieses Versäumnis der Bahn auch arbeitsrechtlich ein Skandal.
Müssen Mitarbeiter beim Chef ihre Urlaubsadresse hinterlassen?
Nein. Die Rechtslage ist: Bei Krankheit oder im Urlaub ist der Mitarbeiter für den Arbeitgeber nicht da. Durchs Handy ist es schwieriger geworden, dies konsequent durchzuhalten. Aber Urlaub ist Urlaub. Das gilt auch für Manager.
Aber versuchen darf’s der Chef schon, jemanden zur freiwilligen Rückkehr zu überreden..?
Ja, darf er. Arbeitsrechtlich wäre das ein „Abändern des Arbeitsvertrages für eine konkrete Zeit“. Da wird frei verhandelt, was der Chef dafür zahlt. Mindestens müssen die zusätzlichen Reisekosten erstattet werden. Früher galt auch mal die Regel: Für jede zusätzlich gearbeitete Stunde gibt es eineinhalb Stunden frei.
Gibt es eine moralische Verpflichtung, aus dem Urlaub zu kommen?
Moral ist keine Kategorie im Arbeitsrecht. Da bin ich der falsche Ansprechpartner, da muss man zum Pfarrer gehen. Es ist doch immer die Frage, wie das Arbeitsklima ist, und wie das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist.
Würden Sie aus dem Urlaub zurückkommen, wenn ein wichtiger Mandant Ihre Hilfe braucht?
Es gibt inzwischen – neben dem Telefon, das hilft immer noch am meisten – viele Kommunikationsmöglichkeiten, um Probleme zu lösen, zum Beispiel per E-Mail. Wenn es erforderlich ist, unterbreche ich den Urlaub. Das ist schon vorgekommen.