Düsseldorf. .

Dass Hund und Frauchen unzertrennlich sind, ist unschwer zu erkennen: Geduldig liegt die Hündin Kaya (4) neben Claudia van de Wauw (46) auf dem Boden, lässt sich die großen Ohren kraulen. Selbst die Fotografen, die sie von allen Seiten ablichten wollen, bringen den Husky-Mischling nicht aus der Ruhe. Weil er aber im Büro nicht ganz so friedlich sein soll, bekam er Hausverbot bei der Werbeagentur, in der seine Besitzerin arbeitet. Sie zog vors Arbeitsgericht. Gestern traf man sich zur Verhandlung, auch Kaya war dabei.

Die Hündin stammt aus Russland, lebte dort wohl als Straßenhund und verlor ihr linkes Vorderbein. Nach Deutschland kam sie 2009 mit etwa sieben Monaten über eine Tierschutzorganisation, seither gehört sie zu Claudia van de Wauw. Und seither kam sie auch täglich mit ihr ins Büro. Bis letzten November. Denn zum ersten Dezember 2012 verbot ein neuer Chef dem Hund das Haus.

Einen Monat lang war Kaya allein zu Hause. In der Mittagspause eilte Claudia van de Wauw heim, ging mit ihr gassi. Seit Weihnachten ist die Hundebesitzerin krank geschrieben: „Ich hatte einen Nervenzusammenbruch, bin seither in Behandlung.“ Aber wenn sie wieder gesund ist, möchte sie wie früher mit Kaya ins Büro gehen. Schließlich habe sie vor Anschaffung des Hundes gefragt, ob sie den Hund zur Arbeit mitbringen darf – „sonst hätte ich das nie gemacht.“

Noch mehr Hunde im Büro

Sie fühlt sich im Recht, weil es noch mehr Bürohunde in der Agentur gibt: Drei kommen regelmäßig, andere begleiten ihre Besitzer gelegentlich. Allerdings bleibt ein Hund ebenfalls zu Hause. Weil sich der Bürokollege nicht mit einem Hund im Zimmer anfreunden konnte, verzichtete die Kollegin darauf, mit Hund zu arbeiten.

Claudia van de Wauw hält das Hausverbot für ihre Kaya für vorgeschoben: „Der Hund ist nur Mittel zum Zweck.“ Sie vermutet, dass in Wahrheit sie aus der Firma gemobbt werden soll. Weil sie schon so alt ist, lange dort arbeitet und einen alten Arbeitsvertrag mit vielen Vergünstigungen hat: „Ich koste sicher mehr als junge Leute.“

Zu den Beschwerden gegen Kaya gehört, dass von ihr eine Geruchsbelästigung ausgehen soll. Doch zum Gerichtstermin sieht Kaya aus wie frisch gebadet mit seidig-sauberem Fell. Zu riechen ist nichts. Unter anderem um das zu prüfen, hatte Richterin Sabine Dauch angeordnet, dass der Hund zur Verhandlung mitkommt. Außerdem soll die Hündin aggressiv sein. Sie sei „zutiefst traumatisiert und zeige gefährliches territoriales Verhalten“. Die Hundemutter versichert: „Die tut niemandem was.“ Der Geschäftsführer der Agentur widerspricht: Es habe zahlreiche Beschwerden gegeben. Claudia van den Wauw ist Assistentin der Geschäftsführung, ihr Büro eine „Schnittstelle“. „Fakt ist, wenn man an dem Hund vorbei will, springt er auf und knurrt“, berichtet der Geschäftsführer. Verlässt die Besitzerin das Büro, belle er auch. „Wir denken uns das nicht aus.“ Er müsse auch die Bedürfnisse der 130 anderen Mitarbeiter beachten.

Knurren und Bellen

„Er knurrt manchmal“, gibt Claudia van de Wauw zu, schränkt aber gleich ein: „Ich würde es nur Brummen nennen. Es ist noch keinem etwas passiert.“ Sie achte darauf, dass Kaya nicht auf den Flur laufe, sondern auf ihrem Platz bleibe. Es habe doch mal die Idee gegeben, eine Theke in ihr Büro zu bauen, hinter der der Hund bleiben müsse: „Wenn wir das gemacht hätten, säßen wir heute nicht hier.“ Es hat noch mehr Versuche gegeben, das Problem zu lösen. So sollte ein Hundetrainer Kaya bürotauglich machen, aber das habe nichts geholfen, so der Vorwurf der Agentur.

Claudia van de Wauws Anwalt wirbt intensiv darum, weiter gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Richterin Dauch empfiehlt eine Mediation am Arbeitsgericht. Und weist darauf hin, dass eine Einigung die künftige Zusammenarbeit erleichtere. Doch die Agentur lehnt ab: „Es wurde schon alles versucht. Unsere Geduld ist einfach zu Ende“, erklärt die Anwältin der Agentur. Sie verweist auf die anderen Hunde: „Die fallen gar nicht auf, keiner beschwert sich.“

Weil die Agentur kurzfristig Mitarbeiter als Zeugen für das Verhalten des Hundes genannt hat und Claudia van de Wauw dazu schriftlich Stellung nehmen darf, geht der Prozess am 12. Juni weiter.