An Rhein und Ruhr. Die Schlichtungsstelle Bergschaden NRW zieht eine positive Bilanz ihrer ersten vier Jahre. Mehr als 330 Fälle konnte sie schlichten - bisher kamen dabei Zahlungen von über zwei Millionen Euro bei herum.
Die Schlichtungsstelle Bergschaden NRW hat erstmals Bilanz gezogen. Seit 2009 vermittelt die Stelle zwischen dem Bergbau und Bergschadens-Betroffenen. Das vorläufige, positive Fazit: In den vier Jahren schlichtete sie mehr als 330 Fälle im Bereich der Steinkohle – die aufgelaufenen Zahlungen liegen bislang bei mehr als zwei Millionen Euro.
„Wir sind überschaubar gestartet und haben uns deutlich gesteigert“, beschrieb Geschäftsführer Jochem von der Heide die Entwicklung. Angefangen mit 49 Verfahren in 2009, verdoppelte sich ihre Zahl in 2012 auf 99.
Zu Beginn erhielt die Schlichtungsstelle vonseiten des Bergbaus noch viele Absagen. Das hat sich offensichtlich aber schnell geändert. „Wir schließen inzwischen fast 90 Prozent der Verfahren erfolgreich ab“, so der Vorsitzende Gero Debusmann.
Menschen in der Regionsetzen auf Schlichtung
Auch viele Bürger und Unternehmen an Rhein und Ruhr nutzten die Schlichtungsstelle in den vergangenen Jahren. Schon nach der Einrichtung gab es je drei Anträge aus Rheinberg, Kamp-Lintfort und Moers. 2010 kamen Anträge aus Duisburg (3) hinzu, ebenso aus Dinslaken (6), Voerde, Oberhau sen und Essen (je 1). Die letzte grafische Auswertung von 2011 zeigt für den Großraum Essen/Duisburg/Wesel um die 20 Anträge auf Schlichtung – rund ein Fünftel der Anfragen in ganz Nordrhein-Westfalen.
Die Betroffenen klagen häufig über grobe Risse in Hauswänden oder Kanalanlagen. In Dorsten hatte es gar eine Eishalle erwischt – die Eisfläche stand schief. Es ging um einen Geldwert von rund 900 000 Euro. Letztlich kam der Bergbau für die Schäden auf.
Von der Heide ist auch ein außergewöhnlicher Fall aus Rheinberg im Gedächtnis geblieben, dort war die Wasserversorgung einzelner Häuser nicht mehr sichergestellt. Durch Schlichtung mit Bergbauunternehmen und Wasser-Versorger gab es schließlich eine neue Entwässerungsleitung.
Doch unabhängig davon, wie eine Schlichtung ausgeht – die Antragsteller profitieren in jedem Fall davon, so der Geschäftsführer. „Sie haben nach vier bis acht Monaten ein komplett abgeschlossenes Verfahren. Ein Prozess dauert zwei bis fünf Jahre.“ Und der sei zudem mit erheblichen Kosten verbunden, die Kläger müssten zum Beispiel Anwälte und Gutachten zahlen. Bei der Schlichtung dagegen trage der Antragsteller kein Risiko. „Das Verfahren ist für Bergschadensbetroffene kostenfrei“, betonen die Chefs der Schlichtungsstelle. Selbst, wenn sich herausstelle, dass der Schaden nicht auf Bergbau zurückzuführen sei. „Dann weiß der Betroffene dank dem Gutachten zumindest, was kaputt ist“, so Debusmann.
Ob bei ihnen noch etwas kaputt geht? Das werden Anwohner, zum Beispiel in Walsum, Dinslaken oder Kamp-Lintfort erst in Zukunft erfahren. Die letzten Zechen haben hier gerade erst geschlossen.
Fünf Jahre später, davon gehe der Bergbau aus, sei nicht mehr mit Schäden zu rechnen, heißt es. Oft bekommen Eigentümer aber noch Jahrzehnte nach Zechen-Schließung Probleme. Deshalb sollten Betroffene schnell handeln: Schließlich sind Bergbauschäden nach 30 Jahren verjährt.