Hamm. Das Oberlandesgericht in Hamm befasst sich ab März mit einem verschwundenen Renoir-Bild. Ein Mann hatte das Land Nordrhein-Westfalen zuvor auf 32 Millionen Euro Schadenersatz verklagt. Das Landgericht wies im November 2011 die Klage ab, woraufhin der Kläger Berufung einlegte.

Der Prozess um ein verschwundenes Renoir-Bild beschäftigt ab März das Oberlandesgericht in Hamm. Ein aus Kroatien stammender Mann hatte das Land Nordrhein-Westfalen zuvor vor dem Landgericht Dortmund auf 32 Millionen Euro Schadenersatz verklagt, wie das Gericht am Mittwoch in Hamm mitteilte. Das Landgericht wies die Klage im November 2011 ab, woraufhin der Kläger Berufung einlegte.

Beschlagnahmtes Bild spurlos verschwunden

Steuerfahnder hatten das knapp 50 mal 34 Zentimeter große Bild 2004 beim Kläger beschlagnahmt und im Tresor der Staatsanwaltschaft Essen gesichert, weil sie seinerzeit schon Zweifel an der Echtheit der Pastellzeichnung des französischen Impressionisten Pierre-Auguste Renoir hatten. Was dann genau passierte, ist nicht geklärt. Fest steht aber: Das Bild verschwand.

Das Landgericht Dortmund entschied, dass die Staatsanwaltschaft Essen ihre Pflichten zwar verletzt habe, weil das von ihr verwahrte Bild abhandengekommen sei. Dem Anspruch des Klägers auf Schadenersatz stünde allerdings entgegen, dass es sich bei dem Bild um einen wertlosen Nachdruck handele.

Die Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Hamm beginnt am 6. März um 9 Uhr. (dapd)