Werl/Aachen. .
Die zentrale Unterbringung für landesweit 148 Sicherungsverwahrte auf dem Gelände der JVA Werl wird erst 2016 möglich sein. Dann sollen auch die derzeit 51 Sicherungsverwahrten der JVA Aachen in den 70 Millionen Euro teuren Neubau in Werl verlegt werden. NRW reagiert damit auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach sich der Vollzug der Sicherungsverwahrung deutlich vom Vollzug der Strafhaft unterscheiden muss. Dazu zählen 20 Quadratmeter große Räume sowie Anspruch auf Therapie und Arbeit.
In einer Anhörung im Landtag begrüßte der Kriminologe Tillmann Bartsch die geplanten Neuregelungen. Bartsch vermisste aber verbindliche Leitlinien für die Ausgestaltung des Vollzugs für Sicherungsverwahrte nach Verbüßung der Haftstrafe. Der Werler JVA-Leiter Michael Skirl schlug für die „nicht geringe Zahl“ der Therapieunwilligen vor, die „gnadenlose Zwangstherapie“ befristet aussetzen zu können. Viele Sicherungsverwahrte hätten schon acht erfolglose Therapien hinter sich und wollten nicht „wieder und wieder durch die Behandlungsmühle gedreht werden“, sagte Skirl.
Internet für Sicherungsverwahrte?
Skirl drängte den Landtag, auch die Frage der Vollzugslockerungen klarer zu regeln. Andernfalls würden „Querulanten“ mit täglichen Eingaben die Gerichte beschäftigen. Justizexperte Bartsch äußerte rechtliche Zweifel, ob Sicherungsverwahrten die Nutzung des Internets weiter verwehrt werden dürfe. Problematisch bleibt aus Sicht der CDU, dass mehrstündige unbeaufsichtigte Besuche erlaubt sein sollen. Dabei wird allerdings eine optische Beobachtung nicht ausgeschlossen.
In der Werler Zentralunterbringung für maximal 148 Sicherungsverwahrte wird es eine besondere psychologische Betreuung geben. Außerdem soll das Freizeit- und Sportangebot deutlich verbessert werden. Für 60 Verwahrte wird es auf Wunsch Arbeitsmöglichkeiten geben. Sicherungsverwahrte haben die Haftstrafe verbüßt, gelten aber laut Gutachten als zu gefährlich, um entlassen zu werden. NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) hatte kritisiert, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Sicherungsverwahrung von gefährlichen Gewalt- und Sexualstraftätern keine Möglichkeit bietet, diese Täter weiter wegzuschließen, wenn deren Gefährlichkeit erst im Strafvollzug deutlich wird.