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Das Formulierung ist eindeutig. „Systematisch und vorsätzlich“, habe Annette Schavan in ihrer Dissertation fremde Gedanken als eigene ausgegeben. Mit dieser Begründung erkannte der Philosophische Fakultätsrat der Heinrich-Heine-Universität der Bundesbildungsministerin ihren Doktortitel ab. Entsprechende Passagen, die den Plagiatsvorwurf belegen sollen, sind jetzt durch Medien öffentlich gemacht worden (siehe Grafik).
In dem vernichtenden Urteil der Uni Düsseldorf über die Doktorarbeit von Annette Schavan steckt aber logischerweise auch ein Stück interner Selbstkritik. Die Fakultät räumt ein, „dass es in ihrer Geschichte immer wieder in einzelnen Bereichen oder bei einzelnen Personen Defizite in der Betreuung oder in der Prüfung von Dissertationen gegeben haben kann“. Härter noch formuliert es der Präsident des Deutschen Hochschulverbandes, Bernhard Kempen: Jeder erst nachträglich entdeckte Plagiatsfall sei auch immer „eine Schlappe für die Universität“.
27 000 neue Doktorarbeiten gab es im vergangenem Jahr. Der Münchner Promotionsexperte Manuel René Theisen schätzt, dass es jeweils bei rund 300 Dissertationen pro Jahr unredlich zugeht. Viele Fälle werden erst Jahre später entdeckt - und dann auch häufig gar nicht außerhalb der Hochschulmauern publik, vor allem dann, wenn es sich nicht um Politiker oder Prominente handelt.
Nicht erst der jüngste Fall Schavan haben in der Wissenschaftsszene eine Debatte um die Qualität der Promotion ausgelöst. Seit Jahren wird über eine häufig unzureichende Betreuung der Doktoranden im Massenbetrieb Hochschule geklagt.
Schavan hatte ihre Doktorarbeit vor 33 Jahren eingereicht. In der Wissenschaft gibt es nun prominente Stimmen, die sagen, dass solche Täuschungen oder Plagiatsvergehen irgendwann auch einmal verjähren müssten - wie die meisten Straftaten im deutschen Recht. Doch das Verwaltungsrecht kennt bisher keine Verjährung, und die Debatte darüber wird Schavan auch nicht mehr helfen.