Düsseldorf. Der Landtag in NRW berät am Freitag über eine Offenlegung von Nebeneinkünften seiner Abgeordneten. Bisher mussten diese der Landtagspräsidentin nur ihre Nebeneinkünfte melden, wenn sie mehr als 12.000 Euro jährlich verdienten. Eine Pflicht zur Veröffentlichung der Einkünfte gibt es noch nicht.
Um mehr Transparenz bei den Nebeneinkünften von Abgeordneten geht es am Freitag in einer Expertenanhörung im Düsseldorfer Landtag. Dabei soll der Frage nachgegangen werden, ob und wie die Einkünfte der nordrhein-westfälischen Parlamentarier veröffentlicht werden sollen. Im Gespräch ist eine komplette Offenlegung der exakten Summen oder ein Stufenmodell.
Den Stein ins Rollen gebracht hat vor einigen Monaten die Diskussion über die Nebeneinkünfte von SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück. Auf Bundesebene wird seitdem über eine Verschärfung der Regeln diskutiert. Bislang werden die Nebeneinkünfte nur grob in drei Stufen veröffentlicht.
In NRW gibt es keine Veröffentlichung der Einkünfte
In NRW gibt es noch weniger Transparenz. Zwar müssen die Abgeordneten sämtliche Nebentätigkeiten der Landtagspräsidentin mitteilen. Aber erst ab einer jährlichen Gesamtsumme von 12.000 Euro sind die Parlamentarier dazu verpflichtet, ihre Einnahmen zu melden. Und eine organisierte Veröffentlichung der Einkünfte gibt es überhaupt nicht. Deren Summe bleibt - egal wie hoch - unter Verschluss. Die Fraktionen beraten derzeit über Veränderungen. (dapd)