Mir ist egal, ob der Polizeibeamte, der mich kontrolliert, ein Arschgeweih überm Po trägt. Ich seh’s ja nicht. Aber Totenköpfe, Hunde oder Blümchen will ich auf seinen Unterarmen nicht sehen. Das Urteil der Richter ist ärgerlich.

Polizisten repräsentieren nicht nur sich selbst und ihren Modegeschmack. Sie sind Repräsentanten des Staates. Wer für Ordnung sorgen will, sollte auch ordentlich auftreten. Schmuddelkleidung, lange, ungepflegte Haare und tätowierte Haut gehören nicht dazu! Das weiß man doch, wenn man sich für den Polizeidienst bewirbt. Wer sich gerne mit wilden Tattoos schmücken möchte, findet anderswo reichlich berufliche Perspektiven. Als Türsteher vor der Disco beispielsweise.