Münster. Verbeamtete Lehrer, die auf Klassenfahrt gehen, dürfen ihre Reisekosten vom Land NRW zurückfordern. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden. Konkret ging es um einen Lehrer aus dem Sauerland, der Kosten für eine Klassenfahrt nach Italien geltend gemacht hatte.

Verbeamtete Lehrer in Nordrhein-Westfalen haben einen Anspruch auf die Erstattung der Reisekosten für eine Klassenfahrt. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am Mittwoch. Im Oktober hatte bereits das Bundesarbeitsgericht einen vom Land geforderten Verzicht auf eine solche Vergütung für unwirksam erklärt. Das Schulministerium kündigte eine Änderung der Regelung an.

Der Lehrer eines Gymnasiums aus dem Sauerland hatte 2008 vor einer Studienfahrt nach Italien in einem Antragsformular per Ankreuzen auf eine Reisekostenvergütung verzichtet. Nach der Fahrt forderte er die Erstattung von 334 Euro. Als das Land die Zahlung ablehnte, erhob er Klage. Der Mann hatte schon in erster Instanz Recht bekommen. Dagegen war das Land in Berufung gegangen.

NRW verlangte bislang eine Verzichtserklärung von Lehrern

Die Richter am OVG entschieden, die von Lehrern abzugebende Verzichtserklärung stelle eine unzulässige Rechtsausübung dar. Das Land verstoße in grober Weise gegen seine Fürsorgepflicht, wenn es Klassenfahrten systematisch von einem Verzicht der Lehrer auf Erstattung der Reisekosten abhängig mache.

Mit dieser Begründung hatte im Oktober bereits das Bundesarbeitsgericht einer Lehrerin aus NRW eine Erstattung der Reisekosten zugesprochen. Das NRW-Schulministerium teilte mit, das Urteil richte sich gegen eine langjährige Verwaltungspraxis in NRW. "Das Schulministerium wird die Reisekostenerstattung bei Klassenfahrten neu regeln", kündigte eine Sprecherin an. Dazu würden die Begründungen der beiden Urteile ebenso berücksichtigt wie die Praxis in anderen Bundesländern. (dapd)