Köln. . Das Düsseldorfer Verkehrsministerium darf kein Nachtflugverbot für Passagierjets am Airport Köln/Bonn verhängen. Die Bundesregierung hat der Betriebsbeschränkung nicht zugestimmt. NRW-Minister Groschek kritisiert: Die Entscheidung ignoriere die Interessen der Anwohner.

Die Pläne des Landes Nordrhein-Westfalen für ein Nachtflugverbot von Passagierjets am Flughafen Köln/Bonn sind gescheitert. In einem Schreiben an das Düsseldorfer Verkehrsministerium teilte das Bundesverkehrsministerium mit, dass das Vorgehen der Landesregierung "rechtswidrig" sei. Deshalb könne das Bundesministerium der geplanten Betriebsbeschränkung des Flughafens "nicht zustimmen", heißt es in dem Schreiben. Der Flughafen begrüßte die Entscheidung, die Landesregierung kritisierte sie.

Landesregierung will weiter an Lärmreduzierung festhalten

Landesverkehrsminister Michael Groschek (SPD) sagte, die Entscheidung des Bundesverkehrsministeriums sei "bindend". Allerdings wolle das Land das Ziel eines Nachtflugverbots für Passagierflüge langfristig nicht aufgeben. Vorerst wolle die Landesregierung in Absprache mit dem Flughafen den nächtlichen Lärm reduzieren. Zudem monierte Groschek, dass Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) "die berechtigten Interessen der Anwohner" ignoriere.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Landesumweltministerium, Horst Becker, erklärte, die Entscheidung von Ramsauer sei ein "Schlag ins Gesicht der Anwohner" des Flughafens. "Die Behauptung, das Land habe sich nicht ausreichend mit den Argumenten des Bundes oder gar des Flughafens auseinandergesetzt, ist absurd", sagte er. Nun werde geprüft, welche Klagemöglichkeiten das Land in dieser Angelegenheit habe.

Flughafen feiert

Der Flughafen Köln/Bonn erklärte, man freue sich über die Entscheidung des Bundes. Die Rechtsauffassung des Airports in der Frage sei bestätigt worden. Die bis 2030 geltende Nachtflugregelung für den Flughafen lasse ein solches Verbot nicht zu. Man werde sich aber "weiterhin intensiv um den Lärmschutz in der Nachbarschaft des Flughafens kümmern".

Die rot-grüne Landesregierung hatte im Mai 2012 ein Nachtflugverbot für Passagierflüge zwischen 0.00 und 5.00 Uhr beschlossen. Das Bundesministerium kann als Fach- und Rechtsaufsicht prüfen, ob das Vorgehen des Landes rechtskonform ist. (dapd)