Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wurde zum Jahr 2003 eingeführt. Sie markiert eine der untersten Ebenen im sozialen Netz und soll die Existenz sichern.

Der Regelsatz beträgt derzeit 374 Euro für einen Alleinstehenden (wie Hartz IV). Hinzu kommen Unterkunfts- und Heizkosten plus etwaige Mehrbedarfe.

Gezahlt wird von den Kommunen. Der Bund übernimmt derzeit 45% der Kosten. Im nächsten Jahr sollen es 75 und ab 2014 dann 100% sein.