Düsseldorf. Bislang sind laut Umweltminister Remmel nur Klagen gegen zu viel Tierschutz möglich. Das soll sich ändern: Tierschutzvereine in NRW sollen das notwendige Verbandsklagerecht erhalten. Dann könnten sie beispielsweise gegen die Kürzung von Schweineschwänzen klagen.
Die Landesregierung will die Klagemöglichkeiten von Tierschutzvereinen in NRW
erweitern. Mit einem Gesetz will die Landesregierung anerkannten Vereinen das
dafür notwendige Verbandsklagerecht einräumen, wie das Umweltministerium am
Mittwoch in Düsseldorf mitteilte.
Damit könnten die Vereine vor Gericht gehen,
um die Einhaltung von Tierschutzbestimmungen überprüfen zu lassen. Der Entwurf
wurde am Dienstag im Kabinett verabschiedet, spätestens im Herbst soll sich das
Parlament damit befassen.
Bisher seien nur Klagen gegen zu viel Tierschutz möglich gewesen, sagte Umweltminister
Johannes Remmel (Grüne). Nun werde erstmals ein gleichwertiger Rechtsschutz
zwischen Tiernutzern und Tieren, deren Schutz von den Vereinen überwacht wird,
hergestellt.
Klagen gegen Kürzung von Schweineschwänzen möglich
Mit dem Gesetz erhalten Tierschutzvereine den Angaben zufolge die
Möglichkeit, bereits vor bestimmten Genehmigungsverfahren zur Haltung von Tieren
für deren Rechte einzutreten. Ebenso vorgesehen seien Klagemöglichkeiten etwa
gegen Genehmigungen zur Kürzung von Schweineschwänzen und Hühnerschnäbeln oder
gegen den Bau neuer Ställe. Gegen die Genehmigung von Tierversuchen ist laut
Ministerium eine Feststellklage zulässig.
Seit 2002 ist der Tierschutz im
Grundgesetz verankert. Derzeit kann aber nur klagen oder einen Widerspruch in
einem Verwaltungsverfahren einlegen, wer in seinen eigenen Interessen berührt
ist. Dies ist bisher ausschließlich bei den Tiernutzern der Fall. Vereine als
Vertreter der Tiere sind davon ausgeschlossen. Bremen hatte 2007 als erstes
Bundesland eine Tierschutz-Verbandklage erlaubt. (dapd)