Düsseldorf. Bis Mitternacht einkaufen, am Sonntag noch schnell in den Supermarkt. Beim Ladenschluss prallen die Positionen der Verbände hart aufeinander. In einer Anhörung im Landtag forderten die Gewerkschaften ein Zurück zum alten Zustand, der Handel hingegen begrüßte die längeren Öffnungszeiten für Geschäfte.

Noch ist nichts entschieden. Grünen-Fraktionschef Reiner Priggen rechnet aber mit einer "maßvollen Änderung" des Gesetzes. Danach könnten Läden künftig nur noch bis 22 Uhr öffnen. Einig ist sich Rot-Grün, dass die "ausufernden Sonntagszeiten" begrenzt werden. Im Gespräch ist eine Beschränkung auf vier verkaufsoffene Sonntage pro Kommune. In Ausnahmefällen könnten dann aus Sicht des SPD-Abgeordneten Thomas Eiskirch in Großstädten zusätzlich acht verkaufsoffene Sonntage bei Stadtteilfesten erlaubt werden.

In der SPD gebe es aber noch keine Festlegung, ob „überhaupt eine Änderung der werktäglichen Öffnungszeiten nötig“ sei, sagte Eiskirch.

Kritik an verkaufsoffenen Sonntagen durch Kirchen

In der Anhörung äußerten Kirchen und Gewerkschaften mit Blick auf die Belastung der Beschäftigten durch die Nacht- und Sonntagsarbeit Kritik an der längeren Öffnung. Heute können Geschäfte theoretisch von Montag bis Samstag rund um die Uhr öffnen. Neben vier verkaufsoffenen Sonntagen pro Kommune kann in Stadtteilen größerer Kommunen an weiteren Sonntagen geöffnet werden.

Ladenschluss um 22 Uhr?

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    Die Verbraucherzentrale empfiehlt die Beibehaltung der generellen Freigabe der Ladenöffnungszeiten an Werktagen. Das sei im Sinne der Verbraucher „wünschenswert“. Allerdings drängen die Verbraucherschützer auf eine „genauere Formulierung“ des Anlassbezugs für eine Öffnung der Geschäfte in Stadtteilen.

    Kein Alkohol zwischen 22 und 5 Uhr

    Auch der Städte- und Gemeindebund begrüßt längere Öffnungszeiten. Der Verband regt aber ein grundsätzliches Verkaufsverbot für Alkohol zwischen 22 und 5 Uhr an, um nächtliche Alkoholexzesse, Verschmutzungen und Lärm einzudämmen. Für den Bundesverband mittelständische Wirtschaft zielten kürzere Ladenöffnungszeiten gegen die Lebensgewohnheiten von Arbeitnehmern. Aus Sicht der Industrie- und Handelskammern hat sich die Liberalisierung des Ladenschlusses „im Wesentlichen“ bewährt. Für „wünschenswert“ hält der Verband eine Vereinheitlichung der zahlreichen Ausnahmeregelungen beim Verkauf an Sonntagen.

    Die Katholische Kirche drängt darauf, das Warenangebot an Sonntagen auf Zeitungen, Brötchen und Blumen zu beschränken. Beide Kirchen kritisieren fünf Jahre nach Inkrafttreten der Liberalisierung, dass Sonn- und Feiertage nicht ausreichend geschützt seien. Deshalb schlagen die Kirchen eine Begrenzung auf vier verkaufsoffene Sonntage vor.

    Beratung über mögliche Gesetzesänderungen beginnen

    CDU und FDP wollen am geltenden Gesetz festhalten, weil es den Wünschen der Kunden und Händler Rechnung trage. Die Linkspartei würde einer Begrenzung der Öffnungszeiten hingegen zustimmen. Grünen-Fraktionschef Priggen setzt einer Beschränkung Grenzen. „Es wird sicher keine Gesetzesänderung geben, die es dem Bäcker verbietet, sonntags Brötchen zu verkaufen.“ Priggen ist zudem sicher, dass auch die DGB-Forderung, samstags die Geschäfte um 18 Uhr zu schließen, „nicht kommt“.

    Die rot-grüne Koalition will die Ergebnisse der Anhörung nun auswerten und dann über mögliche Gesetzesänderungen beraten. Im Koalitionsvertrag hatten sich SPD und Grüne verständigt, dass „die Aushöhlung des Sonn- und Feiertagsschutzes durch die momentanen Öffnungszeiten korrigiert werden soll“.