In der EU-Verordnung für Biohöfe (EG Nr. 889/2008), heißt es, jegliches Leid der Tiere sei auf ein Minimum zu begrenzen, indem angemessene Betäubungs- und/oder Schmerzmittel verabreicht werden. Nur dann ist eine Kastration zulässig.
Viele Biobauern legen die Verordnung auf Grund der Formulierung „und/oder Schmerzmittel“ so aus, dass auch ein einfaches Schmerzmittel, statt einer betäubenden Narkose ausreiche.Im Falle einer Kastration sei ein Schmerzmittel jedoch nicht angemessen, sagt Tierschützerin Dr. Elke Deiniger.
Die Verordnung gibt es seit 2008. Auf Druck der Tierschützer wollen bis zum 1.Januar zumindest alle Betriebe des Verbandes Bioland die Verordnung nicht mehr umgehen.