An Rhein und Ruhr. In NRW sind haben 14 Prozent der Fünf- bis Elfjährigen bereits ihre Erstimpfung gegen das Coronavirus erhalten. Mediziner sind zufrieden.
Rund 14 Prozent der insgesamt 1,14 Millionen Fünf- bis Elfjährigen in NRW haben, seit dem Start der Kinderimpfungen Mitte Dezember 2021, bereits ihre Erstimpfung erhalten. Das teilt das Land auf Anfrage dieser Redaktion mit. „Der Wert liegt sehr deutlich über der Rate der chronisch kranken Kinder, insofern kann man damit schon sehr zufrieden sein“, sagt Axel Gerschlauer, Landespressesprecher der Kinder- und Jugendärzte für Nordrhein. Diese Gruppe sei bereits gut versorgt: „Alle die wollten, sollten eigentlich mindestens schon einmal geimpft sein.“
Gleiches spiegeln auch die Städte an Rhein und Ruhr wider. Die Impfquote der Kinder bis elf Jahren liegt im Kreis Kleve sogar über dem NRW-Wert. Hier sind bereits 16,4 Prozent einmal geimpft. „Die vom Kreis Kleve initiierten Kinderimpfungen werden insgesamt gut angenommen“, teilt ein Sprecher auf Anfrage mit. Das berichtet auch die Stadt Duisburg. In der Zeit vom 17. Dezember 2021 bis einschließlich 17. Januar 2022, wurden hier insgesamt 4.799 Impfungen durchgeführt. In Düsseldorf verzeichnete die Stadt bis einschließlich 15. Januar 3.959 Erst- und 1.038 Zweitimpfungen.
NRW erhält derzeit 173.000 Impfdosen für Kinder pro Woche
Nach Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums sollen zwischen dem 10. Januar und 20. Februar bundesweit wöchentlich 800.000 Dosen Biontech-Impfstoff für Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren zur Verfügung stehen. „Rein rechnerisch entfallen davon auf NRW rund 173.000 Dosen pro Woche“, schreibt das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium auf NRZ-Anfrage. Hinzu kämen die bereits ausgelieferten Impfdosen zum Beispiel bei den Arztpraxen.
Derzeit empfiehlt die Ständige Impfkommission (Stiko) die Covid-Impfung ausschließlich für Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren mit Vorerkrankungen. „Die Covid-19-Impfung kann auch bei Fünf- bis Elfjährigen Kindern ohne Vorerkrankungen bei individuellem Wunsch von Kindern und Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten nach ärztlicher Aufklärung erfolgen“, heißt es in einem Schreiben der Bundesregierung.