An Rhein und Ruhr. Das neue Buch eines Richters, der Kollegen viel zu milde Urteile anlastet, sorgt für Wirbel und ruft den Widerspruch von Kollegen hervor.

Die Gerichtsurteile sind zu lasch („Kuscheljustiz“), die Richter sind zu schlecht ausgebildet, und weil das Vertrauen in die Gerichte schwindet, droht ein Auseinanderbrechen des Rechtsstaates, weil die Bürger das Verurteilen selbst in die Hand nehmen. Das behauptet jedenfalls Amtsrichter Thorsten Schleif aus Dinslaken in seinem Buch, das am Mittwoch erschienen ist. Seit die NRZ und andere Zeitungen darüber berichteten, gibt es auf den Gerichtsfluren an Rhein und Ruhr kaum noch ein anderes Thema. Die NRZ hat sich umgehört und erfahren: Schleifs provozierende Thesen eignen sich gut für Talkshows, Stammtischdiskussionen und plakative Buchvermarktung. Die Wirklichkeit an den Gerichten in NRW sieht nach Überzeugung von Kollegen und Fachleuten im Justizministerium anders aus.

Richter Thorsten Schleif mit seinem kritischen Buch, vor dem Amtsgericht Dinslaken.
Richter Thorsten Schleif mit seinem kritischen Buch, vor dem Amtsgericht Dinslaken. © FUNKE Foto Services | Heiko Kempken

Duisburgs Landgerichtspräsident, der Dienstvorgesetzte von Richter Schleif, will sich zu der deftigen Richterschelte des Kollegen nicht äußern. Man spreche nicht über die Medien miteinander, sondern kläre das im internen Gespräch, lässt Ulf-Thomas Bender ausrichten und verweist aufs Justizministerium in Düsseldorf.

„Unabhängigkeit der Justiz ist hohes Gut“

Dirk Reuter, Pressesprecher von Minister Peter Biesenbach (CDU), will das Buch, dessen Autor und Absichten nicht bewerten, stellt aber klar: „Es gibt keine Kuscheljustiz in NRW.“ Die Richter würden gewissenhaft alle Umstände, die für und die gegen einen Täter sprechen, abwägen und sich in ihren Urteilen in dem Strafmaß bewegen, den die Gesetze dafür vorsehen. „Die Unabhängigkeit des Richters und die Unabhängigkeit der Justiz sind ein hohes Gut in unserem Rechtsstaat“, sagt Reuter.

Im Justizministerium sieht man keinen Anhaltspunkt für die These, dass in der Bevölkerung das Vertrauen in das Gerichtswesen schwinde und Bürgerwehren demnächst das Urteilen selbst übernehmen könnten. „Wenn die Gesellschaft tatsächlich das Vertrauen in die Justiz verliert, bekommen wir hier Verhältnisse, die keiner haben will und niemand beherrschen kann.“

Am Anfang bekommen junge Richter Tipps von älteren Kollegen

Dass sich diese Gefahr schon abzeichne, kann auch Mathias Kirsten nicht erkennen. Der 59-Jährige ist seit 1992 Richter, ist Direktor des Amtsgerichts Gelsenkirchen und Vorsitzender der Bezirksgruppe im Richterbund NRW. Er kann nicht erkennen, dass die Ausbildung der Richter schlechter geworden ist: „Im Studium lernen sie die Theorie und wie Gesetzestexte auf konkrete Fälle anzuwenden sind. Im zweijährigen Referendariat gibt es erste intensive Einblicke in die Praxis, und wer den Richterberuf ergreift, hat dann erstmal eine dreijährige Probezeit in verschiedenen Rechtsgebieten zu absolvieren.“ Wie bei jedem Berufsanfänger müsse man dann Praxis sammeln, um sicherer und erfahrener zu werden. „Dabei helfen am Anfang ältere Kollegen mit einer sogenannten Intervision“, erklärt der Amtsgerichtsdirektor. Die Richter sprechen miteinander, beobachten auch als Zuschauer die Verhandlungsführung und geben Tipps: „Du bist zu harsch gewesen.“ Oder: „Da warst Du nicht sensibel genug.“ Außerdem gebe es sehr gute und gern genutzte Fortbildungsseminare mit Themen wie „Vernehmungstechnik“, „Aussagepsychologie“ und „Menschen vor Gericht“.

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Hat der Dinslakener Richter und Buchautor Thorsten Schleif nicht doch Recht mit seiner These von der „Kuscheljustiz“? Kommen nicht viele Straftäter zu billig davon? „Nein“, sagt Dr. Kirsten und widerspricht dem Vorurteil, dass eine „schwere Kindheit“ oft als Grund für einen Freispruch herhalte. „Wenn man sich dann die Einzelheiten hinter der Schlagzeile ansieht, versteht man das Urteil oft besser.“ Es gelte, die Tat, den Täter und die Folgen für die Opfer angemessen zu beurteilen.

Das Gesetz gibt den Rahmen vor, der Richter hat einen Spielraum

Das Gesetz gibt den Strafrahmen als Leitplanke vor. Aber kein Fall gleicht einem anderen, kann nach Schema F, gleichsam von einem Algorithmus, entschieden werden. „Richter müssen einen Täter nach seiner individuellen Schuld beurteilen. Was hat ihn in dieser konkreten Lebenssituation zu seiner Tat verleitet? Und wie geht er selbst damit um? Zeigt er Reue?“

Amtsgerichtsdirektor Dr. Mathias Kirsten im Direktorenamtszimmer im Amtsgericht Gelsenkirchen.
Amtsgerichtsdirektor Dr. Mathias Kirsten im Direktorenamtszimmer im Amtsgericht Gelsenkirchen. © FUNKE Foto Services | Michael Korte

In einer verkürzten Darstellung lassen sich unter den Zigtausenden Urteilen immer welche finden, die auf den ersten Blick skandalös erscheinen. „Allein am Amtsgericht Gelsenkirchen verhandeln wir 7000 Strafverfahren jedes Jahr“, erläutert der Amtsgerichtsdirektor. Und jedes Mal hat der Richter einen Ermessensspielraum. Manchmal ist die Strafe hoch, und manchmal ist sie niedrig. Da lasse sich bei einzelnen auch schon mal eine Grundhaltung erkennen. Es gibt „harte“ Richter und „weiche“ Richter. „Wenn man unabhängige Gerichte will, muss man diesen Spielraum ertragen“, argumentiert Kirsten. Wenn dem Staatsanwalt das Urteil zu milde erscheint, geht er in Berufung. Und wenn dem Angeklagten die aufgebrummte Strafe als zu hart erscheint, ruft er die nächste Instanz zur Kontrolle des Urteils an. „Der Rechtsstaat funktioniert“, sagt Mathias Kirsten.

Meinungsforscher hätten jüngst mit Umfragen belegt, dass die Bürger der Justiz vertrauen. „Und Deutschland steht im internationalen Vergleich weit oben“, zitiert Gelsenkirchens Amtsgerichtsdirektor und bricht eine Lanze für seinen Stand: „Wir Richter wissen, dass wir einen sehr verantwortungsvollen Beruf haben, der für die Gesellschaft sehr wichtig ist. Das motiviert uns.“