An Rhein und Ruhr. . EU-Vogelschutzgebiete, sogenannte Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (FFH) und der Nationalpark Eifel waren von Anfang an ausgenommen. Aber in Naturschutzgebieten, in denen die Jagd auf Wasservögel zulässig ist, sollten auch Kormorane geschossen werden dürfen. So war es vorgesehen. Doch die umstrittene „Kormoranverordnung“ wird nachgebessert, wie das Umweltministerium gestern auf NRZ-Nachfrage bestätigte.

EU-Vogelschutzgebiete, sogenannte Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (FFH) und der Nationalpark Eifel waren von Anfang an ausgenommen. Aber in Naturschutzgebieten, in denen die Jagd auf Wasservögel zulässig ist, sollten auch Kormorane geschossen werden dürfen. So war es vorgesehen. Doch die umstrittene „Kormoranverordnung“ wird nachgebessert, wie das Umweltministerium gestern auf NRZ-Nachfrage bestätigte.

Fortan soll auch für diese Naturschutzgebiete gelten: Wenn es dort überhaupt eine Jagd auf Kormorane geben soll, dann muss im Einzelfall die örtliche Naturschutzbehörde entscheiden – nicht die Jagdbehörde. In der Praxis dürften Brutzeiten anderer Vögel eine Hürde bei dieser Entscheidung sein. Mit der Korrektur greift das Ministerium Kritik aus den Reihen der Verbände auf, die zum Entwurf der Kormoranverordnung Stellung nehmen konnten.

NRW-weit gibt es insgesamt rund 3000 Naturschutzgebiete, 500 davon sind EU-Vogelschutz- oder FFH-Areale. Wie viele der übrigen 2500 Naturschutzgebiete über fischreiche Gewässer verfügen und damit potenziell betroffen sind, war zunächst unklar. Ein Ministeriumssprecher erklärte aber, dass für betroffene Gebiete Hilfestellungen erarbeitet werden sollen, unter welchen Voraussetzungen der Abschuss im Einzelfall möglich sein soll. Ausdrücklich betonte er, dass auch in EU-Vogelschutz- und FFH-Gebieten Maßnahmen zur Kormoranvertreibung nötig sein könnten – dann nämlich, wenn Bestände bedrohter Fischarten wie Äsche oder Lachs in Gefahr seien oder größere Schäden für die Fischwirtschaft drohten.

Die Verordnung soll noch vor der Sommerpause in den Landtag. Naturschutzverbände hatten sie heftig kritisiert und als naturschutzwidrig bezeichnet (die NRZ berichtete). Kormorane ernähren sich nur von Fisch. Zum Schutz der natürlichen Fischfauna, aber auch der Fischwirtschaft hält das NRW-Umweltministerium Abschüsse von Kormoranen für geboten.