An Rhein und Ruhr. . Die Häufchen des eigenen Hundes nicht zu beseitigen, ist eine Ordnungswidrigkeit. Doch nur selten werden die Übeltäter auch zur Kasse gebeten.

Es ist ein Ärgernis für alle Fußgänger: Einmal nicht genau hingeschaut – und schon ist der Schuh mitten in einem Hundehaufen gelandet. Besitzer, die die Häufchen ihrer Liebsten nicht beseitigen, begehen allerdings eine Ordnungswidrigkeit. Ihnen droht daher in den meisten Fällen eine Geldstrafe.

Die Stadt Werne im Kreis Unna hat diese sogar vor 35 auf 200 Euro erhöht. Doch ist das wirklich effektiv, um gegen die Sünder unter den Herrchen und Frauchen vorzugehen? Das sagen Kommunen im NRZ-Gebiet.

In einem Punkt sind sich die Städte fast alle einig: Es bringt nichts, die Höhe des Bußgeldes anzuziehen, wenn es sowieso nicht zum Tragen kommt. Denn um Sünder zur Kasse bitten zu können, müssen diese auf frischer Tat ertappt werden. „Weil wir immer uniformiert unterwegs sind, ist die Wahrscheinlichkeit, jemanden zu erwischen, gering,“ sagt Heike Görtzen vom Xantener Ordnungsamt. Ein Fall, in dem ein Bußgeld fällig geworden sei, sei ihr daher nicht bekannt. Würde es doch einmal verhängt werden, wären in Xanten 20 bis 50 Euro realistisch.

Nicht immer halten sich Hundebesitzer an Hinweisschilder wie dieses.
Nicht immer halten sich Hundebesitzer an Hinweisschilder wie dieses. © Archivfoto: Joseph-W. Reutter

Ähnlich sieht es Tim Terhorst, Sprecher der Stadt Emmerich. „Würden wir tatsächlich mal jemanden erwischen, betrüge das Bußgeld 25 Euro“, sagt er. Im Vergleich zu anderen Städten, wären Übeltäter damit noch ganz gut bedient. In Kleve werden 35 Euro fällig, in Moers, Duisburg und Wesel 50, in Oberhausen und Mülheim können es bis zu 55 Euro werden. In Düsseldorf müssen Sünder sogar 75 Euro berappen.

130 Verwarnungen in Dinslaken

Um Übeltäter auch wirklich zu erwischen, setzen die Städte Essen, Moers und Oberhausen verstärkt Kräfte für die Kontrollen ein. Doch das sei nicht überall möglich. „Wir können die Personalkapazität gar nicht so sehr aufstocken, dass wir viele Leute erwischen“, erklärt Terhorst die Situation in Emmerich. Und so kommen viele Sünder ohne Bußgeld davon.

Aber es bleiben trotzdem nicht alle Ordnungswidrigkeiten unentdeckt. Während in Wesel im vergangenen Jahr fünf und in Duisburg 16 Verstöße mit einem Bußgeld geahndet wurden, sprachen Ordnungsbeamte in Dinslaken im selben Zeitraum 130 mündliche Verwarnungen aus – in diesem Jahr bereits über 20. Doch das Bußgeld von 15 Euro erhob die Stadt nur in drei Fällen, weil das erst bei wiederholtem Vergehen fällig werde, erklärt ein Sprecher.

Unterschiedliche Reaktionen

Die Reaktionen derer, die erwischt werden, können dann sehr unterschiedlich ausfallen – zum Teil herrscht Uneinsichtigkeit. „Manche sagen: ‘Die Anderen sammeln die Hundehaufen auch nicht auf’“, berichtet ein Sprecher der Stadt Dinslaken. Andere würden sagen, dass sie den Bürgermeister kennen. „Dann antworten wir, dass wir für eben diesen Bürgermeister arbeiten.“

Einmal nicht aufgepasst – schon ist man reingetreten.
Einmal nicht aufgepasst – schon ist man reingetreten. © Dietmar Wäsche

Um den Bürgern die Beseitigung des Hundekots so einfach wie möglich zu gestalten, setzen viele Kommunen Spender für Hundekotbeutel ein, die im jeweiligen Stadtgebiet verteilt stehen. In Kleve gibt es beispielsweise 85 solcher Beutelspender, in Oberhausen sind es 40 und in Duisburg 70. In Wesel können sich Hundebesitzer an 26 Ausgabestellen Beutel geben lassen oder sich an 24 Beutelspendern bedienen. In Emmerich gibt es 58 dieser Stationen.

Doch auch die werden manchmal missverstanden. „Wenn man eine solche rote Tüte mit Hundekot darin am Straßenrand liegen sieht, fragt man sich schon: ,Was ist denn da los?’“, beschreibt der Emmericher Sprecher Tim Terhorst eine merkwürdige Beobachtung.

Stadt trägt die Kosten

Gleichzeitig verweist er darauf, dass ausschließlich die Stadt die Kosten für diese Beutel trage „Dafür ist die Hundesteuer nicht da.“ Er rechnet für Emmerich vor, dass die 400 000 Stück, die pro Jahr verbraucht werden, rund 4000 Euro kosten – und das ohne das Personal, das diese verteilt.

Der Sprecher betont darüber hinaus noch einen weiteren Fakt: Nicht nur Hundebesitzer seien auf allen öffentlichen Flächen – dazu gehören auch Wälder – verpflichtet, den Kot ihrer Tiere zu beseitigen. Diese Regelung gelte grundsätzlich für die Halter aller Tiere.